Gesetz zur Besserstellung von Behinderten auf der Kippe
Mit 1. Juli 2018 sollte ein Gesetz in Kraft treten, das Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbstbestimmung bringen sollte. Wie heute bekanntwurde, plant die Regierung nun eine Verschiebung dieses Erwachsenenschutzgesetzes mit der Begründung, dass dafür das Geld fehlt. Behindertenorganisationen, SPÖ und Liste Pilz sind empört.
Das Gesetz sei „Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen“. Mehr könne man dazu nicht sagen, hieß es aus dem zuständigen Justizministerium auf Anfrage der APA.
Einstimmiger Beschluss im Parlament
Das Gesetz, das im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen wurde, sollte das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Damit sollte die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Es sind abgestuft Formen der Vertretung vorgesehen, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.
Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Mio. Euro betragen und wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken: 2019 auf acht Mio., 2020 auf sieben und 2021 auf nur mehr zwei Mio. Euro. Die Anfangskosten ergeben sich durch den Personalmehrbedarf, der allerdings bis 2022 durch den Abbau von gerichtliche Erwachsenenvertretungen weitgehend zurückgehen wird, heißt es im Vorblatt zum Gesetz.
Die Behindertenvertreter sollen dem Vernehmen nach heute Früh von der Regierung darüber informiert worden sein, dass das Gesetz aus Geldmangel um zwei Jahre verschoben werden soll.
Volkanwaltschaft: Verschiebung nicht vorstellbar
Für die Volksanwaltschaft ist eine Verschiebung der Umsetzung nicht vorstellbar: „Das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) im Gespräch mit der APA. „Die Finanzierung wurde vor einem Jahr zugesichert. Ich gehe davon aus, dass das gesetzeskonform umgesetzt wird“, so Brinek.
„Es ist erschütternd, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Rechten von Menschen mit Behinderung einräumt. Nach der Festlegung zum Ausbau der Sonderschulen und der Beibehaltung des bloßen Taschengeldes in Werkstätten wäre das ein weiterer massiver Rückschlag in der Behindertenpolitik“, kritisierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Er hoffe, dass sich die Regierung noch zu einer anderen Entscheidung bewegen lässt.
Reaktionen kamen auch aus der Opposition. Als „empörend“ bezeichnete es Liste-Pilz-Klubobmann Peter Kolba, „dass diese Regierung beschlossene Gesetze offenbar reihenweise wieder ändern, abschaffen oder verschieben will“. NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss übte ebenfalls Kritik: „Das Sachwalterrecht ist mittlerweile über 30 Jahre alt und längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Reform, die letztes Jahr einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, hätte nun endlich ein flexibles Sachwalterrecht gebracht, das die Freiheit und Selbstbestimmung betroffener Personen bestmöglich schützt.“