Patientenverfügung soll reformiert werden
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will die Patientenverfügung erleichtern. Die Laufzeit soll von fünf auf acht Jahre ausgedehnt und eine automatische Verlängerung ermöglicht werden. Zudem sollen Patientenverfügungen zentral im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) gespeichert und so einfach für Ärzte und Krankenhäuser abrufbar werden, erläuterte Hartinger gestern im Ö1-Mittagsjournal.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen eigenständig festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalls oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind. Die Möglichkeit, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, besteht seit 2006 - aber sie wird sehr selten in Anspruch genommen. Der Grund dafür sind strenge Formvorschriften sowie hohe Anwalts-, Notar- und Arztkosten. Damit eine Patientenverfügung rechtlich verbindlich wird - also der Arzt sich daran halten muss -, muss eine ärztliche bzw. juristische Beratung in Anspruch genommen werden.
Mehr Spielräume für Patienten
Hartinger will die „beachtliche Patientenverfügung“ zwar aufrechterhalten, aber den Patienten mehr Spielräume geben: So soll die Verfügung automatisch - ohne Notar - verlängert werden können. Und mit der Registrierung im ELGA-System werde der Zugriff für Ärzte und Patienten selbst erleichtert. Ihren Gesetzesvorschlag will sie im ersten Halbjahr vorlegen.
SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner forderte, auch die finanziellen Hürden - die derzeit für Privatpersonen sehr hoch seien - zu senken.