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Knackpunkte der Reform

Die erste große wirtschaftspolitische Reform von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron ist beschlossene Sache. Der Präsident unterzeichnete im September vergangenen Jahres nach einem Kabinettsbeschluss die fünf Verordnungen zur umstrittenen Arbeitsmarktreform. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

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Ziele

Im Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit will die Regierung den Arbeitgebern mehr Flexibilität und Sicherheit einräumen. Unternehmen sollen dadurch wieder leichter Mitarbeiter einstellen. Frankreich leidet seit Jahren unter einer hohen Arbeitslosigkeit: Derzeit sind mehr als 3,5 Millionen Menschen ohne Job, die Arbeitslosenquote liegt bei über neun Prozent.

Leichtere betriebsbedingte Kündigungen

Die Regierung will betriebsbedingte Kündigungen für Firmen in Schwierigkeiten erleichtern. Bei international tätigen Unternehmen soll nur noch die wirtschaftliche Lage in Frankreich als Grundlage genommen werden, ob Entlassungen gerechtfertigt sind oder nicht. Bisher wird auch geprüft, wie es dem Unternehmen im Ausland geht. Außerdem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Arbeitsverträge von Teilen der Belegschaft außerhalb eines Sozialplans in gegenseitigem Einverständnis aufzulösen.

Deckelung von Abfertigungen

Die Regierung will die Abfertigungen deckeln, die Arbeitgeber nach einer unrechtmäßigen Entlassung zahlen müssen - eine langjährige Forderung von Unternehmerverbänden. Den Arbeitsgerichten werden entsprechende Obergrenzen vorgegeben, die sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen. So wird etwa die Obergrenze bei Mitarbeitern, die mehr als 28 Jahre in einem Betrieb angestellt waren, bei 20 Monatsgehältern festgelegt. Die Gewerkschaften kritisieren die Obergrenze als zu niedrig angesetzt.

Stärkung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen werden bei der Organisation des Arbeitslebens im Vergleich zu Branchenvereinbarungen aufgewertet. Die Regierung argumentiert, Verhandlungen innerhalb eines Unternehmens würden den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Belegschaft am besten gerecht. Die Regierung will es Unternehmen zudem erleichtern, ihre Belegschaft mit einer Befragung über eine Vereinbarung abstimmen zu lassen. Branchenvereinbarungen werden aber weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Zusammenlegung von Arbeitnehmervertretungen

In französischen Unternehmen gibt es derzeit vier verschiedene Formen von Arbeitnehmervertretungen, vom Betriebsrat bis hin zu Komitees, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig sind. Die Regierung will drei von ihnen zusammenlegen, damit der soziale Dialog „effizienter“ verläuft. Die Gewerkschaften sind strikt gegen diese Fusion. Sie befürchten insbesondere weniger Mittel für die Arbeitnehmervertretungen.

Ein weiterer umstrittener Teil der Reform: Kleine und mittlere Unternehmen, in denen es keine Gewerkschaftsvertreter gibt, sollen künftig auch mit Personalvertretern ohne Gewerkschaftsmandat verhandeln dürfen.

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