Arbeitsbeschränkung für Kroaten soll verlängert werden
Bis 1. Juli 2018 - fünf Jahre nach Kroatiens EU-Beitritt - dürfen Kroaten nicht wie andere EU-Bürger ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten. Die Bundesregierung überlege, diese Frist um zwei Jahre zu verlängern, berichtete der „Kurier“. Damit würde die volle Freizügigkeit erst ab 1. Juli 2020 gelten. Dazu müsste in den nächsten Monaten ein Antrag in Brüssel gestellt werden.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sagte laut „Kurier“ (Freitag-Ausgabe): „Wir erwägen die Übergangsfrist mit Kroatien von sieben Jahren voll auszuschöpfen. Der österreichische Arbeitsmarkt verträgt derzeit die völlige Öffnung für Arbeitnehmer aus Kroatien nicht. Wir müssen Rücksicht auf 400.000 Arbeitslose in Österreich nehmen.“
Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal bestätigte laut „Kurier“ die Überlegungen: „Die Bundesregierung erwägt eine Verlängerung der Frist, die derzeit geprüft wird. Die Sozialministerin wird zeitgerecht eine entsprechende Begründung ausarbeiten und der Europäischen Kommission mitteilen.“
Auch nach dem EU-Beitritt anderer osteuropäischer Länder hatte Österreich den freien Zugang zum Arbeitsmarkt für die maximal möglichen sieben Jahre beschränkt.