Ljubljana will Geschehen beobachten
Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zur Indexierung der Familienbeihilfe hat die Gewerkschaft der Arbeitsmigranten Sloweniens (SDMS) angekündigt. Wenn der Nationalrat das Gesetz bestätige, „werden die slowenischen Arbeitsmigranten ihr Recht auf gerichtlichem Wege“ in der EU suchen, hieß es in einer SDMS-Aussendung am Freitag.
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Die Gewerkschaft, die nach eigenen Angaben die Interessen von 20.000 Arbeitern vertritt, sieht in den Plänen der österreichischen Regierung einen „Verstoß“ gegen die Gesetze der EU im Bereich der Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Aus diesem Grund erwägt sie eine „Verfassungsprüfung des Gesetzes vor dem österreichischen Verfassungsgericht“. Nicht ausgeschlossen sei auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), hieß es in der Aussendung weiter.
„Gegen Prinzip der Gleichbehandlung“
Ein Rechtsgutachten „über die möglichen rechtlichen Maßnahmen im Fall der Minderung der Familienbeihilfe der slowenischen Arbeitsmigranten durch die Republik Österreich“ habe die SDMS bereits erhalten. Für die Gewerkschaft widerspricht die Indexierung der Familienbeihilfe vor allem dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Angesprochen auf mögliche Klagen von Betroffenen erklärte der nun für EU-Agenden zuständige Minister Gernot Blümel (ÖVP) gegenüber ORF.at in Brüssel zuletzt, dass „der Rechtsweg jedem unbenommen“ sei.
Parlamentspräsident traf Österreichs Botschafterin
Die Regierungspläne zur Familienbeihilfe beschäftigen auch slowenische Institutionen. Parlamentspräsident Milan Brglez bat am Freitag die österreichische Botschafterin in Slowenien, Sigrid Berka, um Erklärungen über die Absichten Wiens. Die Indexierung der Familienbeihilfe würde laut Brglez „höchstwahrscheinlich gegen das EU-Recht verstoßen“, hieß es aus seinem Büro nach dem Treffen.
Slowenien werde das Geschehen in Österreich beobachten und bei Bedarf sowohl bilateral als auch auf der EU-Ebene reagieren, kündigte Brglez an. Ljubljana setze sich dafür ein, Änderungen in so sensiblen Bereichen wie dem Sozialbereich in der EU mittels Konsenses und nicht einseitiger Handlungen einzelner Staaten einzuführen, betonte der Parlamentschef.
Argumente dargelegt
Die Botschafterin habe dem slowenischen Parlamentschef die Gründe erklärt, weshalb die Bundesregierung die Anpassung der Familienbeihilfe an den Lebenserhaltungskosten im EU-Aufenthaltsland der Kinder für notwendig erachte, hieß es in der Mitteilung aus dem slowenischen Parlament. Sie habe auch betont, dass die Indexierung keine ursprünglich österreichische Idee sei, sondern aus Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien vor dem „Brexit“-Referendum stamme.
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