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Moser verteidigt „Rechtsbereinigung“

ÖVP-Justizminister Josef Moser verteidigt die geplante „Rechtsbereinigung“ gegen Kritik von Experten. Überhaupt sieht der Minister die Aufhebung der vor dem Jahr 2000 kundgemachten und nicht mehr benötigten Gesetze nur als ersten Schritt. Ebenfalls noch heuer will Moser Vorschläge für eine Verfassungsreform vorlegen, die Kompetenzklärung zwischen Bund und Ländern bringen soll.

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Experten warnten Moser davor, mit der pauschalen Aufhebung älterer Gesetze das Rechtssystem in die Luft zu sprengen. Moser wies das zurück. „Da geht nichts schief“, versicherte er zuletzt gegenüber Journalisten. Das neu benannte Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat die anderen Ressorts bereits aufgefordert, bis Mitte März zu melden, welche älteren Gesetze weiterhin gebraucht und folglich nicht aufgehoben werden.

Nur ein erster Schritt

Moser sieht die Rechtsbereinigung nur als ersten Schritt. In einem weiteren Schritt sollen die weiterhin geltenden Gesetze und Vorschriften auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und nötigenfalls neu kodifiziert werden (ASVG, Einkommensteuergesetz). Dazu strebt Moser auch „Reformpakte“ mit einzelnen Ministerien an.

Außerdem will die Regierung Vorschriften und Regulierungen auf EU-Mindeststandards zurückschrauben. Interessenvertretungen und Ministerien wurden laut Moser bereits aufgefordert, bis Mai zu melden, wo EU-Vorgaben übererfüllt werden („Gold-Plating“). Die Regierung sieht darin eine unnötige Belastung für Unternehmen. Moser versicherte, dass im Zuge der Abschaffung die Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, Konsumenten und Umwelt nicht unter die Räder kämen.

Beschluss noch heuer

Beschließen will Moser die Rechtsbereinigung und den Rückbau auf EU-Mindestnormen noch heuer. Ebenfalls heuer will der Minister einen Vorschlag für eine „Kompetenzentflechtung“ zwischen Bund und Ländern vorlegen. Nötig wäre das aus seiner Sicht bei Bildung, Pflege und Gesundheitswesen. Unterstützung holte sich Moser dazu vom Grazer Politikwissenschaftler Klaus Poier, der für eine ausgewogene Reform ohne Gewinner und Verlierer plädierte: „Es darf nicht heißen, alles muss zentralisiert sein, sondern es muss gescheit verteilt werden.“

Zuversicht für Föderalismusreform

Dazu sollen die Mischkompetenzen im Verfassungsartikel 12, bei denen der Bund die Grundsätze regelt und die Länder die Ausführungsgesetze erlassen, klar aufgeteilt werden. In diesen Bereich fällt neben Krankenanstalten und Elektrizitätswirtschaft auch die Mindestsicherung („Armenwesen“). Ob die Regierung diesen Bereich in Bundeskompetenz übernehmen will, um die geplante Reform von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu erleichtern, ist laut Moser noch offen.

Dass die Föderalismusreform, wie ähnliche Versuche zuvor, scheitern könnte, glaubt Moser nicht. Er sei ja nicht Minister für Reformen und Deregulierung geworden, um nach fünf Jahren aus dem Ministerium zu gehen und zu sehen, dass nichts passiert sei, zeigte sich der frühere Rechnungshof-Präsident selbstbewusst. Außerdem hätten sich sowohl die Regierung als auch der Bundeskanzler dazu bekannt.

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