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Beide beanspruchen EU-Weisungshoheit

Zwischen Außenministerium und Bundeskanzleramt gibt es einen Kompetenzzwist wegen der EU-Agenden, wie Medien am Weihnachtswochenende berichteten. Außenministerin Karin Kneissl sagte der Tageszeitung „Die Presse“: „Die Weisungshoheit für die Vertretung in Brüssel verbleibt im Außenamt.“ Diese beansprucht allerdings auch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) für sich.

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Im Ö1-Mittagsjournal vom Samstag sagte der ÖVP-Minister nämlich, die Weisungshoheit an Brüssel sei zum Bundeskanzleramt „gewandert“. Er als Europaminister sei für die Vorbereitung der europäischen Ratstagungen zuständig. Damit sei quasi eine Normalität hergestellt, wie es sie in anderen EU-Ländern bereits gebe.

Launsky-Tieffenthal widerspricht Außenministerin

„Der Standard“ wiederum befragte daraufhin Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal. Dieser sagte, das Außenministerium habe nur eine „Mitwirkungsrolle“ bei der österreichischen Position in EU-Angelegenheiten. Das steht aber im Widerspruch mit der Aussage von Außenministerin Kneissl, die auf einem FPÖ-Ticket in der Bundesregierung sitzt.

Gesetzlich festgelegt

Das Bundeskanzleramt wird sich Launsky-Tieffenthal zufolge künftig um die EU betreffenden Grundsatzfragen und die Koordination der österreichischen Position kümmern sowie um die Vorbereitungen auf den EU-Vorsitz, den Österreich in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 übernehmen wird. Das Außenministerium sei für bilaterale Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten und europäischen Nicht-EU-Mitgliedern zuständig. Das sei im Bundesministeriengesetz festgehalten, das am 8. Jänner in Kraft tritt.

Die beiden Regierungsmitglieder stimmten allerdings in ihren Interviews darin überein, dass vereinbart wurde, dass ein Einvernehmen zwischen Bundeskanzler und Außenministerin herzustellen sei, wie „Der Standard“ in seiner Onlineausgabe konstatierte.

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