„Systematisch“ in Justiz eingegriffen
Die EU-Kommission leitet ein Sanktionsverfahren gegen Polen wegen Gefährdung von EU-Grundwerten ein. Das teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Es ist das erste Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft. Grund sind die Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, die aus Sicht der Kommission die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung aushöhlen.
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Man tue das nur schweren Herzens, aber es gebe keine andere Option, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. „Es geht hier nicht nur um Polen, es geht um die gesamte Europäische Union.“ Es sei ein „gemeinsames Muster“ der polnischen Justizreformen der vergangenen beiden Jahre, dass sie der regierenden Mehrheit die Möglichkeit gegeben hätten, „systematisch“ in das Funktionieren des Justizsystems einzugreifen, sagte der Kommissar.
Empfehlungen an Warschau
Allerdings betonte Timmermans die weitere Dialogbereitschaft der Kommission. Außerdem gab er klare Empfehlungen an die Regierung in Warschau, wie sie den Konflikt beilegen könne. Sollte sie dem binnen drei Monaten folgen, werde die Kommission erneut beraten, sagte Timmermans.
Entscheidungen im Verfahren nach Artikel 7 liegen beim Rat der Mitgliedsländer. Nach dem Antrag der Kommission könnten diese mit Vierfünftelmehrheit feststellen, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der EU besteht. Vorher muss er allerdings die Zustimmung des Europaparlaments einholen, das erst im Jänner wieder tagt.
Schritt für Warschau „politisch motiviert“
Die PiS wies den Schritt der EU-Kommission bereits als „politisch motiviert“ zurück. Die Entscheidung entbehre jeder Grundlage. „Das ist in unseren Augen eine rein politische Entscheidung“, wurde Sprecherin Beata Mazurek von der polnischen Nachrichtenagentur PAP zitiert.
Verfahren 2003 reformiert
Die Möglichkeit eines Verfahrens nach Artikel 7 existiert bereits seit 1997. Grundlegend überarbeitet wurde es 2003 - auf Empfehlung des Weisenrats, der im Zuge der EU-Sanktionen gegen die erste schwarz-blaue Regierung eingerichtet worden war.
Ruhiger kommentierte Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro die Einleitung des Verfahrens: „Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis“, sagte Ziobro. Die Vorwürfe der Kommission wies er zurück. Polen sei ein rechtsstaatliches Land und werde auf EU-Ebene nur geschätzt, wenn es ein funktionierendes Gerichtswesen habe. Deswegen müsse man die Justizreformen umsetzen, so der Minister.
Juncker trifft im Jänner Polens Regierungschef
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker teilte auf Twitter mit, dass er Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki für den 9. Jänner zum Gespräch eingeladen habe. Der neue polnische Ministerpräsident Morawiecki hatte zuletzt ein Gespräch mit Juncker für Jänner angekündigt. Zudem hatte er gesagt, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit finden. Allerdings lehnte er die Rücknahme der Justizreformen ab, die den Streit mit Brüssel zuletzt eskalieren ließen.
Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Die Unterschrift von Präsident Andrzej folgte Mittwochabend. Rechtsexperten kritisieren, mit der Neuregelung gewinne die PiS Einfluss auf Richter und Gerichte. Die EU-Kommission warnt schon seit Anfang 2016, dass die bereits damals begonnenen Justizreformen in Polen den Rechtsstaat aushöhlen könnten.
Verfahren mit hohen Hürden
Das Verfahren nach Artikel 7 gilt als schärfste mögliche Maßregelung eines Mitgliedsstaats. Als letzte Konsequenz ist damit die Aussetzung von Stimmrechten möglich. Allerdings sind die Hürden hoch. Die deutsche Regierung teilte bereits mit, die Linie der Kommission unterstützen zu wollen: „Die Kommission hat es sich wirklich nicht leichtgemacht“, sagte ihr Sprecher Steffen Seibert in Berlin. Der Entscheidung sei ein konstruktiver und intensiver Dialog vorausgegangen - eine Einschätzung, die nicht überall in der EU geteilt wird.
Ungarn blieb auch am Mittwoch fest an der Seite der Warschauer Regierung. Das Vorgehen der EU-Kommission gegen Polen sei inakzeptabel und verletze die Unabhängigkeit des Landes, sagte der stellvertretende Regierungschef Zsolt Semjen laut Nachrichtenagentur MIT. Daher werde Ungarn im Europäischen Rat sein Veto gegen den Beschluss einlegen und Polen verteidigen.
Sollte der Rat die Gefahr einer Verletzung der Rechtsstaatlichkeit feststellen, wäre das zunächst mit Empfehlungen an Polen verbunden. Erst im nächsten Schritt könnte der Rat die tatsächliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit festhalten - allerdings nur einstimmig. Dem steht die Vetoankündigung Ungarns entgegen. In dem Fall wäre auch die Aussetzung der Stimmrechte nicht möglich.
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