Erste Runde abgeschlossen
Am sechsten Tag im Korruptionsprozess zur Privatisierung der BUWOG gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) und 13 weitere Angeklagte war am Mittwochvormittag zuerst der Anwalt von Gerald Toifl, ehemals Anwalt des Zweitangeklagten, des Ex-FPÖ-Politikers Walter Meischberger, am Wort.
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Nach Toifl war der Verteidiger des Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki am Zug. Damit sind die Eröffnungsplädoyers der Verteidiger aller 14 Angeklagten abgeschlossen. Toifl werden von der Staatsanwaltschaft die Fälschung von Beweismitteln, versuchte Begünstigung und Geldwäsche vorgeworfen, was sein Anwalt Oliver Scherbaum bestritt.
„Falsch und schlichtweg konstruiert“
„Die Anklage ist eine glatte Themenverfehlung“, so Scherbaum in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Dass Toifl Provisionen mittels Scheinverträgen verschleiern wollte, „ist falsch und schlichtweg konstruiert“, sagte der Rechtsvertreter.

APA/Helmut Fohringer
Richterin Marion Hohenecker leitet den Prozess
Als die 9,6 Millionen Euro schwere Provision beim BUWOG-Verkauf an Meischberger und Hochegger medial publik wurde und Hochegger wegen der Nichtversteuerung der Provision Selbstanzeige erstattete, habe Meischberger, der ebenfalls keine Steuern dafür zahlte, selbst rasch Selbstanzeige erstatten müssen - um die Causa zu „sanieren“, wie es Scherbaum ausdrückte.
Dafür habe sich Meischberger, nachdem zwei weitere Personen zuvor abgesagt hätten, an Toifl gewandt, der dann umfangreiche Recherchen im In- und Ausland zu Kontobewegungen anstellte - und zwar nicht als Anwalt von Meischberger, sondern als dessen Steuerberater, so Anwalt Scherbaum. Von Straftaten habe der Angeklagte nichts gewusst, er habe sich auf die Angaben seines Mandanten verlassen.
„Konten gehörten alle Meischberger“
Für diese Recherchen sei es notwendig gewesen, sich mit Grasser, Meischberger und dem ebenfalls angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech zu treffen. Welche Rolle dabei Grasser spielte, ließ Scherbaum offen. Denn seinen Worten zufolge hätten die untersuchten Konten ohnehin alle Meischberger gehört, und nur Hochegger und Meischberger hätten die BUWOG-Provision erhalten.
Das bezweifelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft, sie sieht auch Grasser als Profiteur der Provision und damit Beamtenbestechung. Grasser bestreitet das, allerdings hat ihn Hochegger diesbezüglich vergangene Woche mit einem Teilgeständnis belastet. Mit den für die Recherchen notwendigen Treffen würden sich laut Scherbaum jedenfalls auch Mails erklären, die die Ermittlungsbehörden bei Toifl gefunden hatten.
Schweizer Vermögensverwalter sieht Sippenhaft
Nach Toifl war der Verteidiger des Schweizer Vermögensverwalters Wicki, Herbert Eichenseder, am Zug. Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. Die 500.000 Euro, die Grasser in bar eingezahlt und für eine Investition in einen Hypo-Genussschein verwendet habe, seien von Grassers Schwiegermutter gekommen, sagte er.
Wicki ist wegen Geldwäsche, Beweismittelfälschung und versuchter Begünstigung angeklagt. Sein Mandant verstehe nicht, warum er auf einer österreichischen Anklagebank sitze, erläuterte Eichenseder und zitierte aus einer E-Mail seines Mandanten: „Ich frage mich nur allen Ernstes, was ich damit zu tun habe. Ich bin weder Österreicher noch Politiker noch sonst wie verfilzt. Warum soll ich in Sippenhaft mit Grasser und Co. kommen?“
„Und jetzt nimmt das Unheil seinen Lauf“
Wicki sei Steuer- und Vermögensberater in der Schweiz und habe über 20 Jahre lang Fiona (Pacifico Griffini-Grasser aus der Industriellenfamilie Swarovski, Anm.) als gute Klientin gehabt - „und jetzt nimmt das Unheil seinen Lauf, Fiona heiratet Karl-Heinz, und Fiona stellt irgendwann dem Wicki den Karl-Heinz vor“ - schilderte der Anwalt.
Im Rahmen der angeklagten Geldwäsche gehe es um die 500.000 Euro „von der Schwiegermutter“, so der Anwalt. Wicki habe schon in seinen Einvernahmen gesagt, er habe die Originalunterlagen, die die Herkunft der Gelder von der Schwiegermutter nachweisen, er könne es zwar aus standesrechtlichen Gründen nicht vorlegen, aber bitte um eine Hausdurchsuchung. „Holt’s euch diese Urkunden, die sind heute noch da!“ Für den Verteidiger ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unverständlich.
„So kann man nicht arbeiten“
Zu einem Treffen am 3. Dezember 2009 in Zürich mit Wicki, Grasser und Toifl gebe es zwei Schweizer Steuerberater, die als Zeugen befragt werden und Wickis Angaben bestätigen könnten, die zwei seien aber nicht einvernommen worden, so Eichenseder. Er habe Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben und betreffend einer Passage in der Anklageschrift recht bekommen. Das Oberlandesgericht Wien habe erklärt, die Passage in der Anklageschrift sei bloße Spekulation der Staatsanwaltschaft. „So kann man nicht arbeiten“, empörte sich Eichenseder.
Wicki habe seine Existenz verloren und keinen Euro verdient, seine Konten seien gesperrt worden, klagte der Anwalt. Er sei unschuldig und er werde wohl nicht ins Gefangenenhaus kommen, sondern ins Irrenhaus. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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