Verfahren gehen weiter
Im Streit über das Einreisverbot für Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump vor dem Obersten Gerichtshof einen Teilsieg errungen. Der Supreme Court gab am Montag einem Antrag der Regierung statt und hob Anordnungen unterer Instanzen auf.
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Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Vor nachgeordneten Gerichten laufen noch Berufungsverfahren gegen die Maßnahme. Solange deren Entscheidungen ausstünden, sollten die verhängten Einschränkungen für das Einreiseverbot ausgesetzt werden.
Mögliche Signalwirkung
Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Höchstgerichts aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbots letztlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte gesagt, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visaantragstellern und Informationsaustausch nicht. Trump sagte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Menschenrechtsgruppen sehen in dem Bann dagegen eine Diskriminierung von Muslimen, die gegen die amerikanische Verfassung verstoße.
Beschränkungen auch für Nordkorea und Venezuela
Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen. Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden.
Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern und Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.
Bereits dritte Version
Trump hatte den Einreisestopp nach seinem Amtsantritt Ende Jänner verkündet, stieß dabei aber auf großen juridischen Widerstand. Daraufhin musste er sein Dekret mehrmals abschwächen und Ausnahmen zulassen. Bei den jüngsten Visasperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt.
Anfang Juli gab das von konservativen Richtern dominierte Höchstgericht schließlich grünes Licht für das geänderte Dekret. Der Supreme Court stellte dabei aber klar, dass Menschen aus den betreffenden Ländern einreisen dürfen, wenn sie glaubwürdige Beziehungen in die USA nachweisen können. In dem Gezerre um die jüngste Variante stehen als Nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.
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