VfGH macht Weg für „Ehe für alle“ frei
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt den Weg für die „Ehe für alle“ frei. Auch gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig in Österreich heiraten.
Mit einem Erkenntnis von gestern hob das Höchstgericht die gesetzlichen Regeln auf, die homosexuellen Paaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrte.
Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die alte Regelung wird mit 31. Dezember 2018 aufgehoben. Die Öffnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht anderes beschließen.