Staatsschutzgesetz: FPÖ-Grün-Antrag vor VfGH gescheitert
FPÖ und Grüne sind mit dem Versuch gescheitert, die im vergangenen Jahr fixierte Verschärfung des Staatsschutzgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall zu bringen.
Ihr Drittelantrag wurde ab- bzw. teils aus Formalgründen zurückgewiesen. Vorbeugender Schutz vor drohenden Angriffen auf den Rechtsstaat ist verfassungskonform, so der VfGH. Grüne und FPÖ wollten mit ihrem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat, heute Epicenter.works) ausgearbeiteten Drittelantrag die gesamte Novelle kippen.
Weitreichende Möglichkeit im Vorfeld
Sie gibt den Verfassungsschützern seit Sommer des vergangenen Jahres bei Gefahr extremistischer Taten weitreichende Möglichkeiten, schon im Vorfeld zu agieren, samt Einsatz externer Vertrauensleute.
Aus Sicht von FPÖ und Grünen ist es verfassungswidrig, dass wichtige Eingriffsvoraussetzungen nicht ausreichend definiert, der Rechtsschutz zu schwach sei - und die Befugnisse für den Einsatz von V-Leuten, aber auch die Datensammlung bzw. Abfrage von Internet- und Telekomverbindungsdaten zu weit gingen.
VfGH teilt Bedenken nicht
Der VfGH setzte sich in drei Sessionen mit diesen Bedenken auseinander und teilte sie letztlich nicht. Die Höchstrichter erklärten vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen ausdrücklich für zulässig.
Eine Ermittlung sei „nicht schon deshalb verfassungswidrig, weil die Straftat erst im Planungsstadium ist“. Es sei legitim, wenn der Gesetzgeber ermögliche, „bei entsprechender Verdachtslage Bedrohungen des Rechtsstaates wie etwa durch terroristische Anschläge schon im Vorfeld zu vereiteln“.