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NGOs, SPD und Grüne begrüßen Urteil

Politiker von Regierung und Opposition sowie verschiedenen Menschenrechtsorganisationen haben die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtshofs, ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister zu fordern, begrüßt. Die deutsche Familienministerin Katarina Barley (SPD) forderte, dass die Umsetzung des Karlsruher Beschlusses von der künftigen Bundesregierung „umgehend angegangen“ wird.

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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bezeichnete nun den Beschluss vom Mittwoch als „historische Entscheidung zur Gleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen“. Lüders rief den Gesetzgeber auf, das Urteil zu einer umfassenden Reform der bisherigen Rechtslage hin zu einem modernen Geschlechtsidentitätsgesetz zu nutzen. „Dreh- und Angelpunkt einer solchen Regelung muss das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung sein“, erklärte sie. Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband.

Ruf nach schneller Umsetzung

Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner forderte ebenfalls eine schnelle Umsetzung der Entscheidung. Ziel müsse sein, intersexuellen Menschen „das Leben in geschlechtlicher Selbstbestimmung“ zu ermöglichen, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sprach sich für ein „Geschlechtervielfaltsgesetz“ aus, das „die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdrucks“ verbessern solle. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem „wichtigen Schritt“. Der Beschluss „wird die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft hoffentlich steigern“, sagte die Expertin Maja Liebing AFP.

„Signal der Hoffnung“

Der „bahnbrechende“ Karlsruher Beschluss sei ein „Signal der Hoffnung“, erklärten unter anderen die Gruppen Transgender Europe, Organisation Intersex International Europe und die Bundesvereinigung Trans am Mittwoch in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun rasch handeln und das bisherige „archaische System“ ändern.

Rene Hornstein vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans erklärte: „Sich nicht als Mann oder Frau zu identifizieren darf nicht dazu führen, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu werden oder gar weniger vor Diskriminierung geschützt zu sein“. Nun sei der Gesetzgeber aufgefordert, diesen und vergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Situation transgeschlechtlicher und intersexueller Menschen zu berücksichtigen und in Gesetzesvorhaben umzusetzen.

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