Ähnlicher Fall in Österreich anhängig

Deutschland könnte in einer gesellschaftspolitischen Frage Vorreiter in Europa werden: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Höchstricher in Karlsruhe. In Österreich ist ein ähnlicher Fall beim Verfassungsgericht anhängig. Das deutsche Urteil könne vom VfGH „nicht ignoriert“ werden, so heimische Aktivisten.

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