D: Höchstgericht für drittes Geschlecht in Geburtenregister
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Richter in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Der deutsche Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Weder Frau noch Mann
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Politiker der deutschen Regierung und der Opposition sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung. Familienministerin Katarina Barley (SPD) forderte, dass die Umsetzung „umgehend angegangen“ wird.
Die Leiterin der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bezeichnete den Beschluss als „historische Entscheidung zur Gleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen“. Die deutsche grüne Familienpolitikerin Franziska Brantner forderte eine schnelle Umsetzung der Entscheidung. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem „wichtigen Schritt“.