Bisher unbekannte Gesellschaften
Es war der größte Wirtschaftsprozess der Zweiten Republik: der BAWAG-Skandal. Rund 1,4 Milliarden Euro hat die damalige Gewerkschaftsbank in der Karibik in den Sand gesetzt - verantwortet von BAWAG-General Helmut Elsner, versenkt von Investmentbanker Wolfgang Flöttl. Ein ernsthafter Versuch, während der gerichtlichen Aufarbeitung den Verbleib der angeblich vollständig verspekulierten Gelder zu eruieren, unterblieb. Nun liefern die Paradise-Papers neue Spuren.
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Die Aufarbeitung des Skandals, der unter dem Titel „Karibik II“ in die österreichische Wirtschaftsgeschichte eingehen sollte, zog sich über Jahre. 2006 flog er auf, schon 2007 begannen die Prozesse. Elsner, BAWAG-Generaldirektor von 1995 bis 2003, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Unter seiner Verantwortung hatte die BAWAG über eine Milliarde Euro in der Karibik investiert – und verloren. Verantwortlich dafür war Flöttl, US-Investmentbanker mit österreichischen Wurzeln, der alles verspekuliert haben will. Er wurde in letzter Instanz freigesprochen.
Im Prozess wurde der Spur der verlorenen Gelder nicht nachgegangen – jedenfalls nicht allzu nachdrücklich. Weil, wie die Justiz festhielt, das Eingehen von Geschäften mit Flöttl Gegenstand der Verhandlung gewesen sei – und nicht, was mit Flöttls Vermögen passiert sei.
Verdacht im Prüfbericht
Dabei hatte sogar die Österreichische Nationalbank 2006 in ihrem BAWAG-Prüfbericht festgehalten: „Es stellt sich in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ein erfahrener Portfoliomanager wie Flöttl für Jahre hindurch jedes ihm anvertraute Geld in einen Totalverlust führt.“ Die Prüfer schrieben offen den Verdacht nieder, es sei „zu Malversationen gekommen“.
Ungeachtet dessen behauptete Flöttl im BAWAG-Prozess immer wieder, auch persönlich 1998 in die Pleite geschlittert zu sein und über kein Vermögen mehr zu verfügen. Was sich – nicht zuletzt weil Flöttl seine elektronischen Aufzeichnungen verloren haben will - weder widerlegen noch erhärten ließ.
Sieben geheimnisvolle Firmen
Nun zählt zu den Paradise-Papers auch das Firmenregister der Karibik-Insel Aruba. Dieses gibt erstmals Einblick, wer der wahre Eigentümer diskreter Gesellschaften ist. Und siehe da: 1990 wurden hier binnen eines Monats sieben Gesellschaften gegründet. Und von allen sieben hieß der Direktor Wolfgang Flöttl. Er hielt diese Gesellschaften bis 1999 und 2000 und löste sie erst dann auf – also, nachdem die BAWAG-Gelder verloren waren.
Die Flöttl-Gesellschaften mit klingenden Namen wie Lafayette Enterprises, Autumn Investments und Celtic Corporation waren nicht einmal den mit dem BAWAG-Verfahren betrauten Personen bekannt. BAWAG-Gutachter Fritz Kleiner will auf diese Namen nie gestoßen sein, sagte er nun gegenüber der ZIB2.
„Der Zeitraum ist hochbrisant“
Doch wozu schlummerten zehn Jahre lang, von 1990 bis zur Jahrtausendwende, sieben Gesellschaften von Flöttl auf Aruba? Das fragt sich heute auch Elsners Anwalt Andreas Stranzinger: „Ich kenne den BAWAG-Akt sehr, sehr gut und beschäftige mich seit zehn Jahren damit. Diese Gesellschaften sind mir bisher nicht untergekommen. Der Zeitraum ist hochbrisant.“
Warum hochbrisant? Ein Rückblick: Flöttl wurde zweimal mit BAWAG-Geld an die Finanzmärkte geschickt. Von 1988 bis 1994 wurde Flöttl erstmals vom damaligen BAWAG-Generaldirektor, seinem Vater Walter Flöttl, beauftragt, mit BAWAG-Geldern zu spekulieren. Und das diskret: Die geschäftliche Vater-Sohn-Liaison war nicht einmal BAWAG-intern von Beginn an bekannt.

ORF.at/Roland Winkler
Wolfgang Flöttl im Dezember 2012 anlässlich des BAWAG-Prozesses in Wien
Spekulationen in der Karibik
Trotzdem: Die Übersee-Veranlagungen, die „Karibik I“-Geschäfte, sollten sich für die BAWAG höchst zufriedenstellend entwickeln: Mit dem Einsatz von 23 Milliarden Schilling erzielte die BAWAG 2,8 Milliarden Schilling Profit. 1994 setzte die Bankenaufsicht dem Treiben allerdings ein Ende.
1995, unter Walter Flöttls Nachfolger Elsner, wurden die Spekulationsgeschäfte wiederaufgenommen, unter dem Titel „Karibik II“. Die Verluste trieben die Gewerkschaftsbank schlussendlich an den Rand des Ruins.
Dokumentation mangelhaft
Es fällt auf: Die Bankenaufsicht, die sich 1994 durch die Geschäfte „Karibik I“ durcharbeitete und 2006 auch eine Prüfung von „Karibik-II“ durchführte, musste in beiden Fällen feststellen: Dokumentation und Aufzeichnungen waren mangelhaft, die Geschäfte nicht nachvollziehbar - also weder die Gewinne der ersten noch die Verluste der zweiten Spekulationswelle. Soll heißen: In beiden Fällen war nicht nachvollziehbar, wo das Geld ab 1988 erst herkam – und wo es 1999 schlussendlich versenkt wurde.
Auf der Suche nach dem Geld
Der verurteilte BAWAG-Generaldirektor Elsner hat Flöttl den Totalverlust ohnehin nie abgenommen. Erst im Juli dieses Jahres bekräftigte er im ZIB2-Interview: „Er hat die Bank bestohlen.“ BAWAG-Gutachter Kleiner relativiert heute: „Ein Diebstahl kann es nicht gewesen sein. Dazu gehört strafrechtlich etwas anderes. Es kann einfach eine Umleitung des Vermögens der BAWAG gewesen sein.“ Wofür er aber damals keinen Anhaltspunkt gefunden habe.
„Inaktive Firmen“
Flöttl lässt über seinen Anwalt Herbert Eichenseder schriftlich ausrichten: „Ich kann ausschließen, dass diese Firmen mit den strafverfahrensgegenständlichen Karibik-Geschäften der BAWAG zu tun hatten. Mit dem Eintritt der schweren Verluste Ende 1998 wurden inaktive Firmen aus Kostengründen liquidiert.“
Elsners Anwalt will nachhaken
Elsners Anwalt Stranzinger meint, Flöttl hätte im BAWAG-Verfahren seine Aruba-Gesellschaften offenlegen müssen. Schließlich habe sich die Frage gestellt, ob Flöttl noch irgendwo über Vermögen verfügt, mit dem er seinen Verpflichtungen gegenüber der BAWAG – also der Abdeckung entstandener Verluste - nachkommen kann. Nun ist für ihn ein neuer Ermittlungsansatz für die Strafverfolgungsbehörden da:
„Mein Klient hat immer noch einen Antrag auf Wiederaufnahme des BAWAG-Verfahrens anhängig. Wenn ich diese Unterlagen jetzt sehe, kommen mir einige Ideen, um diesen Antrag weiter zu füttern. Denn natürlich ist es für die Strafverfolgungsbehörden einfacher, wenn sie sagen: Das Geld interessiert mich nicht. Aber Betrug verlangt höhere kriminelle Energie. Und das würde genau das, was mein Klient von Anfang an gesagt hat, nämlich dass die Bank betrogen worden ist, bestätigen.“
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