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Fokus auf Asyl

Am Mittwoch treten die ersten Bestimmungen des neuen Fremdenrechtspakets in Kraft. Sie sehen vor allem deutliche Verschärfungen im Asylrecht vor. Die Maßnahmen werden stufenweise gültig. Bereits ab Mittwoch gelten wesentliche Teile wie Beugehaft und die Residenzpflicht, andere Teile erst im Frühjahr. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) kündigte einen konsequenten Vollzug an.

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Die Residenzpflicht bzw. Wohnsitzauflage sieht vor, dass sich zum Asylverfahren zugelassene Asylwerberinnen und Asylwerber in den ihnen zugewiesenen Bundesländern niederlassen und an einer konkreten Adresse Unterkunft nehmen müssen. Bei Missachtung drohen künftig Strafen zwischen 100 und 1.000 Euro. Sie soll vor allem Wien deutlich entlasten und ein „Untertauchen“ verhindern.

Beugehaft bei Ausreiseverweigerung

Die Beugehaft soll künftig über Menschen verhängt werden können, die das Land nicht verlassen wollen und deshalb nicht am „Außerlandesbringungsverfahren“ mitwirken. Gemeint ist beispielsweise die Verweigerung der Beantragung eines Reisepasses. In einem derartigen Fall sind bis zu vier Wochen Beugehaft möglich.

Ermöglicht wird auch eine längere Schubhaft. Diese kann künftig bei Volljährigen sechs statt vier Monate dauern. Bei mündigen Minderjährigen wurde sie von zwei auf drei Monate erhöht. Bei besonderen Umständen ist eine ununterbrochene Festhaltung bis zu 18 Monate möglich. Bisher waren es zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten.

Strafen bis 15.000 Euro

Zusätzlich drohen nun hohe Strafen, wenn Menschen das Land trotz negativen Asylbescheids nicht verlassen oder wieder einzureisen versuchen. Vorgesehen sind in diesem Fall Bußen von 5.000 bis zu 15.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Ersatzhaft. Ebenfalls scharf geahndet werden falsche Angaben im Asylverfahren, etwa bei Identität und Alter. Diese können bis zu 5.000 Euro kosten.

Bei der Begehung von Straftaten soll die Aberkennung des Asylstatus schneller gehen. Das Aberkennungsverfahren soll künftig nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei der Anklageerhebung eingeleitet werden. Ebenfalls kann das Verfahren bei einem Ertappen auf frischer Tat oder der Verhängung einer Untersuchungshaft starten. Für den Abschluss des Aberkennungsverfahrens braucht es aber weiterhin ein rechtskräftiges Urteil in einem Strafverfahren.

Tätigkeit bei NGOs möglich

Auch bei den Arbeitsregeln gibt es Neuerungen. Hilfsorganisationen können nun frühestens mit 1. April des kommenden Jahres Asylwerberinnen und Asylwerber für gemeinnützige Hilfstätigkeiten einstellen. Der Innenminister kann dabei nähere Regelungen sowie die betragliche Höchstgrenzen für das Taschengeld, das die Flüchtlinge für ihre Arbeit erhalten, festlegen. Derzeit können Asylwerberinnen und Asylwerber nur bei Bund, Ländern und Gemeinden gemeinnützige Tätigkeiten verrichten.

Sobotka sagte, er wolle auf Basis der Neuerungen den Druck erhöhen, „um künftig rascher für klare Verhältnisse bei Migranten ohne Bleiberecht zu sorgen“. Man werde das neue Fremdenrecht „restriktiv handhaben“. SPÖ und ÖVP hatten sich bei Beschluss des Gesetzes davon überzeugt gezeigt, dass das Maßnahmenpaket einen effizienteren Vollzug ermöglicht.

Zwischen zahnlos und zu hart

In der Opposition gab man sich damals hingegen gespalten. Die FPÖ bezeichnete das Gesetz als zahnlos und Placebo. Die Grünen beklagten dagegen die ständigen Verschärfungen und forderten stattdessen kürzere Asylverfahren und eine Bekämpfung von Fluchtursachen. NEOS bezweifelte die Sinnhaftigkeit von Straferhöhungen.

SPÖ und ÖVP hatten das Gesetz gemeinsam mit den Stimmen des Team Stronach auf Schiene gebracht. Dieses stimmte zu, obwohl es die Wirksamkeit der Maßnahmen bezweifelte. Das Gesetz hatte übrigens aufgrund eines Formalfehlers in der Parlamentsdirektion zweimal beschlossen werden müssen - einmal im Juni und einmal im Oktober.

Erleichterungen bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Abseits des Asylwesens bringt das Fremdenrechtspaket auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte Änderungen. Ausländische Uniabsolventinnen und Uniabsolventen erhalten ein Jahr statt bisher sechs Monate Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren.

Zudem sollen künftig auch Gründerinnen und Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

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