Ritter gewinnt Streit um quadratische Schokoladeform

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Quadratische Schokoladentafeln bleiben vorerst ausschließlich dem Süßwarenhersteller Ritter vorbehalten. Das Unternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart erzielte im Kampf um das Alleinstellungsmerkmal gestern vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg gegen den Rivalen Milka.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass sich die charakteristische Form der Schokolademarke Ritter Sport durchaus als Marke schützen lasse. Der Konkurrent Kraft Foods (heute Mondelez), der seine Milka-Schokolade in rechteckiger Form verkauft, hatte die Löschung des Quadrates als geschütztes Markenzeichen gefordert - und damit vor dem deutschen Bundespatentgericht in München vor knapp einem Jahr zunächst Erfolg.

Der BGH sah das aber anders. „Die quadratische Form der Tafelschokolade ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade“, hieß es in der Begründung. Ausgeschlossen sei der Markenschutz nur dann, wenn die Form durch die Ware selbst bedingt sei. Das sei aber hier nicht der Fall. Der Milka-Hersteller hatte argumentiert, dass die Ritter-Sport-Tafeln praktisch nur deshalb als Quadrate verpackt und verkauft würden, weil das bei Schokoladen normal sei. Das Bundespatentgericht muss nun den Löschungsantrag erneut prüfen.