Verhüllungsverbot: Clowns bei Demo angezeigt

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Das gestern in Kraft getretene Gesichtsverhüllungsverbot hat zu ersten Anzeigen geführt. Angezeigt wurden allerdings nicht konservativ verhüllte Musliminnen, sondern Clowns - bei dem aus Protest gegen das Gesetz organisierten „Traditionellen Clownspaziergang“ vor dem Parlament.

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Auch Sturmhauben und Krampusmasken verboten

Das Gesetz verbietet nicht nur die konservativ-islamischen Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- und Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern oder Medizinern.

Auf dem Flughafen Wien-Schwechat wurde nur eine Reisende aus Asien mit Mundschutz auf das Verbot hingewiesen.

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