Dringlicher Antrag der Grünen
Auf Antrag der Grünen ist am Mittwoch das Thema Parteienfinanzierung im Nationalrat aufs Tapet gekommen. In einem Dringlichen Antrag verlangten sie neue Regelungen, die unter anderem ein Verbot von Unternehmensspenden vorsehen. Ferner will man eine absolute Parteispendenobergrenze für natürliche und juristische Personen in der Höhe von 10.000 Euro pro Jahr.
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Dazu wünschen sich die Grünen eine direkte Prüf- und Einsichtsmöglichkeit durch den Rechnungshof, die strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen und die Schließung aller Schlupflöcher für parteinahe Organisationen. Die Beseitigung von Umgehungsmöglichkeiten durch Sachspenden solle ebenfalls angegangen werden. Erfolg hatten die Grünen mit ihren Forderungen am Mittwoch nicht. Es fand sich keine weitere Fraktion, die die Anliegen unterstützte.
Eher ungewöhnlich fiel aber die Antwort der Regierungsbank auf den Dringlichen Antrag aus. Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) verwendete nämlich praktisch dieselben Argumente wie davor Antragsteller Albert Steinhauser von den Grünen. Die Vertreter beider Parteien wandten sich dabei gegen Großspenden aus der Industrie.
Drozda nutzt Anfrage für Kritik an Kurz
Drozda sagte, nur ein System der öffentlichen Parteifinanzierung gewähre Chancengleichheit. Laut dem Kanzleramtsminister täuscht sich jeder, der glaubt, dass Großspenden von Privatiers oder Unternehmern altruistischen Motiven geschuldet seien. „Nur wenn einer das Gold hat, hat er noch lange nicht das Recht, die Regeln zu machen.“
Er wolle keine Verhältnisse wie in den USA, so Drozda. Daher nehme die SPÖ auch keine Einzelspenden von über 20.000 Euro an. Wer anderes behaupte, liege falsch, warnte der Minister auch gleich, dass man bei entsprechenden Vorwürfen erneut die Gerichte bemühen würde. Die SPÖ war bereits gegen eine solche Behauptung von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz vorgegangen.
Steinhauser bricht Lanze für Parteienförderung
Zuvor hatte bereits der grüne Klubchef, gegen die Beeinflussung der Politik durch Großspender getrommelt. Es sei ein Grundsatz, dass Politiker nicht im Sold von Interessengruppen, sondern im Interesse der Bürger tätig sein sollten. Daher bevorzuge er auch eine weitreichende Parteienförderung, solle diese doch Parteien gegen den Einfluss großer Interessenträger immunisieren. Auch Steinhauser ortete in diesem Wahlkampf eine neue Qualität der Amerikanisierung, wo plötzlich Großspender in den Wahlkampf träten, wie man das eben nur aus den Vereinigten Staaten kenne.
Dass Kurz dabei als „Spendenkeiler“ auftrete, ist für den grünen Fraktionschef problematisch. Denn so entstehe eine Verfilzung von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Politik nicht von den Bürgern, sondern von Spenden der Mäzene diktiert werde. Steinhauser führte ins Treffen, dass Kurz besonders viele Großspenden aus der Immobilienbranche erhalten haben soll. Damit sei finanzierbares Wohnen für Kurz-Wähler abgehakt.
ÖVP mahnt bestehende Regeln ein
ÖVP-Mandatar August Wöginger antwortete mit einem Gegenangriff in Richtung SPÖ. „Bevor Sie 25 Tage vor der Nationalratswahl nach neuen Standards rufen, halten Sie sich einmal an die Transparenz, die die Volkspartei schon vorlebt“, sagte Wöginger. Auch die SPÖ habe schon Spenden von Unternehmensseite bekommen, sagte er unter Verweis auf den Industriellen und Ex-SPÖ-Minister Hannes Androsch. Die ÖVP lege alles offen, bei der SPÖ sei durch Vereine im Vorfeld die Transparenz hingegen nicht gegeben.
Strolz teilt gegen beide Koalitionsparteien aus
Matthias Strolz von NEOS bezeichnete Wögingers Auftritt im Anschluss als „kabarettreif“. Die ÖVP finanziere ihren Wahlkampf „unter Umgehung der Gesetzeslage“, es gebe ein „dichtes Geflecht an strukturellen Verdunkelungen“. Die SPÖ sei um nichts besser und beauftrage Unternehmen im Vorfeld. All das sei „die Form der Geldwäsche von Rot und Schwarz“.
Roman Haider (FPÖ) formulierte ein Bekenntnis zur staatlichen Parteienfinanzierung, damit es nicht zur Einflussnahme von Oligarchen und Familienclans komme. Transparenz sei wichtig, wenn die Offenlegungspflichten allerdings auch die Familien von Abgeordneten beträfen, sei eine Grenze erreicht.
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