OGH lehnt Einspruch gegen OeNB-Pensionskürzungen ab
Die Pensionisten der Nationalbank (OeBN) mit einer extrahohen Pension werden Kürzungen ihrer Bezüge hinnehmen müssen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ihren Einspruch dagegen als letzte Instanz abgelehnt, schreibt der „Standard“ (Dienstag-Ausgabe). Der OGH hat auch nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und um dessen Meinung gefragt.
Zuvor hatten erst das Arbeitsgericht und dann das Oberlandesgericht Wien das Ansinnen der OeNB-Pensionisten abgelehnt. Nun hat der OGH die außerordentliche Revision von neun Notenbankern und dem Zentralbetriebsrat zurückgewiesen. Damit ist der Instanzenzug in Österreich ausgeschöpft.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBegrG) von 2015. Es sieht Kürzungen von besonders hohen Pensionen um bis zu 10,25 Prozent vor. Laut „Standard“ sind davon in der Nationalbank 57 Pensionisten mit durchschnittlich 17.500 Euro Pension betroffen. Ganz vom Tisch ist das Thema aber unter Umständen nicht. Man werde nun ausloten, „ob und was wir rechtlich noch tun können“, so OeNB-Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich.