Lücken bei Sanktionsmöglichkeiten
Das vor fünf Jahren beschlossene Transparenzpaket enthält zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher, insbesondere bei der Parteienfinanzierung. Zu diesem Schluss kommt eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure rund um den Politologen Hubert Sickinger. Nachbesserungen wären demnach dringend notwendig, um in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen für echte Transparenz zu sorgen, so Sickinger.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Zentraler Kritikpunkt ist der Umstand, dass im Fall der Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts durch eine Partei keine Sanktionen vorgesehen sind und der Rechnungshof bisher auch nicht in der Lage ist, die Bücher der Parteien von sich aus zu prüfen. So hat etwa die Kärntner FPÖ laut Sickinger von 2013 bis 2015 keine Rechenschaftsberichte abgelegt. In so einem Fall „passiert gar nichts“.
Mehr Rechte für Rechnungshof gefordert
Darüber hinaus werde auch die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariere. Sickinger spricht von „unerklärlichen Lücken“. Mehr Rechte fordert Sickinger vor allem für den Rechnungshof. Dieser kann etwaige Verstöße bei der Parteienfinanzierung bei Spenden oder Sachleistungen nur auf Basis einer „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat melden.

APA/Herbert Neubauer
Mathias Huter, Florian Skrabal, Marion Breitschof und Hubert Sickinger (v. l.) bei ihrer Pressekonferenz zu „Fünf Jahre Transparenzpaket“
Sind diese unvollständig, können sie vom Kontroll- und Sanktionssystem auch nicht erfasst werden. „Meine Forderung ist, dass der Rechnungshof Parteien und Parlamentsklubs prüfen kann“, sagte Sickinger. Das Verbergen von Großspenden sollte unter Strafe gestellt werden, so eine weiterer Vorschlag.
Schwellenwert absenken
Den Schwellenwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspendern wollen die Aktivisten von 50.000 auf 10.000 Euro absenken. Auch dass die Parteien nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldenstände verpflichtet sind, kritisieren die Experten, zu denen neben Sickinger noch Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (Dossier) gehören.
Offenlegungspflichten für Abgeordnete
Mehr Transparenz wünscht man sich auch bei Einkommen und Vermögen der Nationalratsabgeordneten. Einkommensquellen von Abgeordneten werden derzeit als Gesamtsumme ausgewiesen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, seien alte Informationen nicht mehr abrufbar. Abgeordnete müssten bisher auch keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen. Gefordert werden deshalb umfassende Offenlegungspflichten nach dem Vorbild Großbritanniens.
Lobbying zu wenig erfasst
In puncto Lobbying moniert man, dass es die derzeitige Gesetzeslage nicht erlaube nachzuvollziehen, welche Akteure mit welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben. Zahlreiche Akteure wie Rechtsanwälte seien von der Registrierungspflicht gar nicht erfasst. Für etwaige Sanktionen gebe es keine zuständige Stelle.
Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit politischen Vertretern seien für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und würden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gebe es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch würden diese auf Anfrage offengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe blieben so im Dunkeln.
Für Abschaffung der „Bagatellgrenze“
In Sachen Medientransparenz und Inseratenaufträge durch Ministerien, Gebietskörperschaften und staatsnahe Unternehmen plädieren die Experten für die Abschaffung der „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro. Laut Rechnungshof entstehe dadurch nämlich eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der gemeldeten Geldflüsse. Zudem fordert man ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz, dass den Bürgern Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten des Staates einräumt.
Link: