Alle Wahlvorschläge eingebracht
49 Listen müssen Parteien einreichen, die bei der Nationalratswahl alle Möglichkeiten ausschöpfen wollen, um zu Mandaten zu kommen: 39 für die Regionalwahlkreise, neun für die Bundesländer und eine Bundesliste.
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Die Landeswahlvorschläge sind bereits überprüft und veröffentlicht, Bundeswahlvorschläge mussten bis spätestens Montagmitternacht bei der Bundeswahlbehörde abgegeben werden. Das Mindesterfordernis für die Teilnahme an der Nationalratswahl sind 100 Unterschriften, 435 Euro und ein Kandidat mit Parteibezeichnung.
Damit könnte ein Einzelkämpfer in einem Wahlkreis, einem Bundesland (Burgenland oder Vorarlberg) und für Restmandate im Bund kandidieren. Er stünde dann in einem Bundesland auf dem Stimmzettel. In den Nationalrat schaffen würde er es damit ziemlich sicher nicht, darauf haben nur Parteien Aussicht, die österreichweit antreten.
Anzahl der nötigen Unterschriften variiert
Für die bundesweite Kandidatur mussten - bis 18. August - neun ausreichend unterstützte Landeswahlvorschläge eingereicht und insgesamt 3.915 Euro Druckkostenbeitrag bezahlt werden. Im Burgenland und in Vorarlberg waren 100 Unterschriften, in Kärnten, Salzburg und Tirol 200, in Oberösterreich und der Steiermark 400 und in Niederösterreich und Wien 500 Unterschriften Wahlberechtigter nötig - wenn man nicht auf drei Abgeordnetenunterschriften zurückgreifen konnte.
Für Parteien, die noch nicht im Nationalrat vertreten sind, spielte es eine Rolle, wann sie ihre Wahlvorschläge einbringen. Parlamentsparteien werden auf dem Stimmzettel nach der Stärke bei der letzten Wahl gereiht, die neuen Parteien nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Landeswahlvorschläge. Somit sieht der Stimmzettel nicht in allen neun Ländern gleich aus. Das auch deshalb nicht, weil einzelne Parteien nur in einem oder zwei Bundesländern genug Unterschriften sammeln konnten, also nur dort auf dem Stimmzettel stehen.
Limit für Kandidatenzahl auf Landesebene
Die Landeswahlvorschläge enthalten die Kandidatenlisten für das Bundesland und für die Regionalwahlkreise. Die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist nach oben begrenzt: Eine Partei darf maximal doppelt so viele Bewerber nominieren, wie jeweils Mandate zu vergeben sind. Kandidatenmindestanzahl gibt es keine. Bekommt eine Partei in einem Land oder Wahlkreis mehr Mandate, als sie Kandidaten nominiert hat, bleiben diese unbesetzt.
Im Landeswahlvorschlag muss ein Parteiname genannt werden, jedoch nicht unbedingt eine Kurzbezeichnung. Wird eine solche angeführt, darf sie nicht mehr als fünf Buchstaben haben - weshalb etwa Hans-Peter Martins Bürgerliste als „Matin“ abgekürzt wurde. Auch einen Zustellungsbevollmächtigten muss jede Partei nennen, als Ansprechpartner für die Wahlbehörden.
Horizontale Mehrfachnennungen verboten
Eine Person darf auf mehreren Listen derselben Partei stehen - aber nur in vertikaler Richtung: Sie kann also in einem Wahlkreis, einem Land und auf der Bundesliste antreten. Nicht zulässig wäre, dass zum Beispiel der Bundesspitzenkandidat auch in allen neun Bundesländern auf Platz eins steht. Horizontale Mehrfachnennungen sind verboten.
Die Landeswahlvorschläge sind bereits fix: Sie wurden vergangene Woche von den Landeswahlbehörden überprüft, abgeschlossen und veröffentlicht. Mit dem Druck der Stimmzettel müssen diese allerdings noch warten, bis die Bundeswahlvorschläge abgeschossen sind. Das geschieht in der Sitzung der Bundeswahlbehörde am Donnerstag.
Ausgegraute Felder
Ein Bundeswahlvorschlag - für den keine Unterstützungserklärungen mehr nötig sind - ist nötig, um an der Verteilung der Restmandate auf Bundesebene teilzunehmen. Nur für Bewerber dieser Parteien können auch Bundesvorzugsstimmen vergeben werden.
Bei Parteien, die keinen Bundeswahlvorschlag einbringen, ist das entsprechende Feld auf dem Stimmzettel ausgegraut. Ganz ausgegraut ist heuer die Spalte 5 - jene für das Team Stronach (TS). Es zog bei der Wahl 2013 als fünfstärkste Partei ins Parlament ein, nimmt an der heurigen Wahl aber nicht mehr teil.
Hohe Obergrenze auf Bundesliste
Auf der Bundesliste ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten zwar ebenfalls begrenzt, allerdings liegt die Obergrenze sehr hoch: Auf dem Bundewahlvorschlag dürfen bis zu dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber stehen wie auf allen Landeswahlvorschlägen der jeweiligen Partei zusammen.
Das nützten die Grünen 2013 aus: Sie nominierten 894 Bewerber (ein Drittel der 2.557 Kandidaten aller zwölf Parteien), von denen letztlich nur sechs zum Zug kamen. Aber als Entscheidungsgrundlage für die Vorzugsstimmen mussten die Namen aller Bewerber in dem - damit 36 Seiten starken - Heft für die Wahlkartenwähler und auf den Aushängen in den Wahllokalen ausgewiesen werden.
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