Beschäftigungsquote bereits erreicht
Das von der Regierung im Oktober 2015 beschlossene Bonus-Malus-System für die Beschäftigungsförderung von älteren Arbeitnehmern wird nicht eingeführt. Die anvisierten Beschäftigungsquoten wurden bereits per Ende Juni 2017 übertroffen.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
„Die Betriebe sind ihrer Verantwortung nachgekommen“, sagte die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Anna Maria Hochhauser, am Freitag vor Journalisten in Wien. Die WKO-Generalsekretärin zeigte sich zufrieden, weil die „Bonus-Malus-Drohung“ abgewehrt werden konnte.
Das Bonus-Malus-System hätte die Unternehmen laut WKO rund 60 Mio. Euro pro Jahr gekostet. Als Bonus war für jene Betriebe, die überdurchschnittlich viele Ältere beschäftigen, eine zusätzliche Lohnnebenkostensenkung geplant. Den Malus müssten Firmen mit zu wenigen über 55-jährigen Arbeitnehmern in Form einer erhöhten Auflösungsabgabe entrichten.
Formeller Erlass noch ausständig
Bei den 55- bis 59-jährigen Männern wurde die bis Ende Juni 2017 anvisierte Beschäftigungsquote von 73,6 Prozent mit 75,4 Prozent übertroffen. Bei den 60- bis 64-jährigen Männern lag man mit 35,5 Prozent auch über dem Zielwert von 33,1 Prozent. Ebenso bei den 55- bis 59-jährigen Frauen, wo der Zielwert von 60,1 Prozent mit 63,1 Prozent mehr als erreicht wurde, zitiert die WKO Zahlen des Sozialministeriums und des Arbeitsmarktservice (AMS).
Werden die Zielwerte überschritten, tritt das Bonus-Malus-System nicht in Kraft. Formell muss dies der Sozialminister erlassen. Die Wirtschaftskammer rechnet damit im Oktober und November.
„Wir wollen uns nicht ausruhen“
Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass die Betriebe die Beschäftigungsquoten von älteren Arbeitnehmern noch weiter steigern werden. „Wir wollen uns nicht ausruhen“, betonte Hochhauser. Um das zu erreichen, sollen bestehende Arbeitsmarktinstrumente auch bei älteren Personen stärker eingesetzt werden.
Die Eingliederungsbeihilfe des AMS soll laut Hochhauser bei Arbeitslosen zeitlich früher eingesetzt werden, derzeit müssen die Betroffenen für die Fördermaßnahme mindestens sechs Monate arbeitslos sein. Außerdem plädierte die WKO-Generalsekretärin für einen verstärkten Einsatz des vom AMS finanzierten Kombilohns für Ältere und auch das AMS-Gründerprogramm bei älteren Arbeitslosen öfter einzusetzen.
„Aktion 20.000“ für alle Betriebe gefordert
Erneut forderten die Wirtschaftskammer-Vertreter, die „Aktion 20.000“, eine Arbeitsmarktinitiative für Langzeitarbeitslose über 50, für Betriebe zu öffnen und nicht nur gemeinnützige Betriebe und Vereine sowie Gemeinden zu involvieren. Seit Anfang Juli läuft die Pilotphase der „Aktion 20.000“, später gibt es eine Evaluierung.
Der Leiter der WKO-Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, Martin Gleitsmann, verwies darauf, dass Österreich bei Älteren keine erhöhte Arbeitslosigkeit habe. Wenn man bei der Arbeitslosenrate die Schulungsteilnehmer hineinrechne, sei die Jugendarbeitslosigkeit hierzulande deutlich höher. Als effektives Instrument gegen Arbeitslosigkeit von Älteren bezeichnete er die AMS-Eingliederungsbeihilfe. Die Gruppe der über 60-Jährigen sei aber „sehr schwer vermittelbar“. Die WKO-Generalsekretärin sprach sich für „spezifische Instrumente“ aus, um über 60-jährigen Arbeitslosen zu helfen.
Links: