Flüchtlinge: Kein Stopp von EU-Verfahren gegen Polen
Die EU-Kommission hat ausgeschlossen, ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen mangelnder Aufnahme von Flüchtlingen durch die Regierung in Warschau zurückzuziehen. Das werde die EU-Kommission „sicherlich nicht“ machen, sagte ein EU-Kommissionssprecher heute in Brüssel.
Die polnische Regierung hat von der EU-Kommission ein Zurückziehen des Vertragsverletzungsverfahrens gefordert. „Eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte, ist für alle Mitgliedsstaaten, dass sie sich an die Entscheidungen halten, die sie getroffen haben“, betonte der Sprecher. Die EU-Kommission habe die Antwort Polens und der anderen betroffenen Staaten auf die Vertragsverletzungsverfahren erhalten. Der nächste Schritt sei nun, diese Antworten zu prüfen.
Die EU-Kommission hat im Juli die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Quotenverweigerer Polen, Ungarn und Tschechien eingeleitet, weil sich diese drei Länder bisher weigerten, Flüchtlinge im Rahmen der EU-Umverteilung aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Der nächste Schritt wäre eine Klage der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof (EuGH). Bekommt Brüssel recht, drohen den Ländern empfindliche Geldstrafen.