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Recht auf hitzefrei? „Nie“

„Hitzefrei gibt es nicht“, und zwar „nie“: So lautet die klare und für viele wohl ernüchternde Antwort auf die laut Arbeiterkammer (AK) derzeit häufig gestellte Frage, ab welchen Temperaturen die Firma Mitarbeitern freigeben muss. Lediglich Bauarbeiter können sich dank einer Sonderregelung Hoffnung auf einige freie Stunden machen - allerdings nur, wenn es deren Vorgesetzter auch will.

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Für alle anderen gibt es in Österreich „keine gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist“. Zwar gebe es beim Thema „Arbeiten bei Hitze“ sehr wohl viele Regeln, eine Temperaturobergrenze sucht man aber vergeblich. Das gilt laut Helmut Steiger von der AK Burgenland sowohl fürs Arbeiten in Gebäuden wie auch im Freien.

Frau arbeitet bei einem Backofen

Getty Images/Mypurgatoryyears

Ein Recht auf Hitzeferien gibt es - ungeachtet der Branche - nicht

Man könne „nur an die Vernunft der Dienstgeber appellieren“, dass es bei zu hohen Temperaturen „unter Umständen sinnvoller wäre, die Arbeit ruhen zu lassen“, sagte Steiger - mehr dazu in burgenland.ORF.at. Grundsätzlich gilt laut Aussendung der AK Niederösterreich von Dienstag aber die Regelung: „Nie den Arbeitsplatz verlassen, wenn es heiß ist“, da man sonst einen Entlassungsgrund liefern könnte.

„Auch kein Recht auf Klimaanlage“

Abgeraten wird auch von Arbeitsverweigerung wegen fehlender Klimaanlage, denn auch darauf gebe es kein Recht. Sofern eine Klimaanlage installiert ist, müsse diese aber auch aufgedreht werden. Ansonsten müsse der Arbeitgeber „sämtliche Maßnahmen“ ausschöpfen, „die dazu geeignet sind, die Temperatur zu senken“. Soweit möglich gelte es „raumklimatische Verhältnisse“ zu schaffen, „die dem menschlichen Organismus angemessen sind“.

Unter den von der AK aufgelisteten Regeln findet sich unter anderem die bei Belüftungen maximale Luftgeschwindigkeit. Diese sollte „bei geringen körperlichen Belastungen“ 0,1 Meter pro Sekunde (m/s), bei "normaler körperlicher Belastung 0,2 m/s und bei „schwerer körperlicher Arbeit“ 0,35 m/s nicht überschreiten. Neben Maßnahmen gegen direkte Sonneneinstrahlung seien alle wärmestrahlenden Flächen abzuschirmen. Allerdings dürfe von den Regeln zu Raumklima und Zugluft auch wieder abgewichen werden, wenn das etwa „die Nutzungsart des Raumes erfordert“.

Bei etwaigen unzumutbaren Belastungen ist laut Christian Haberle von der AK Niederösterreich das Arbeitsinspektorat zuständig. Dieses könne auch „technische Lösungen“ feststellen und vorschreiben, „an die ein Arbeitgeber mitunter nicht denkt“, etwa Jalousien und einen reflektierenden Anstrich auf einem Dach.

Zwei Arbeiter mit Strohhut

APA/Herbert Neubauer

Nur am Bau gibt es dank Sonderregelung für einige Stunden hitzefrei

Drei Stunden über 35 Grad

Eine, wenn auch unverbindliche, Sonderregel gibt es nur am Bau, wo auch Hitze seit 2013 als „Schlechtwetter“ gilt und seitdem ab bestimmten Temperaturen auch das Bauarbeiter-Schechtwetterentschädigungsgesetz greift. Konkret können Bauarbeiter für den Rest des Tages nach Hause geschickt werden, wenn die Temperatur im Schatten länger als drei Stunden die 35-Grad-Grenze überschreitet.

Nach Auskunft der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) werde die Regelung durchaus in Anspruch genommen, „nur leider nicht von allen“. Aus diesem Grund appellierte die GBH zuletzt auch „an alle Auftraggeber, Firmen und Baustellenverantwortlichen, Menschlichkeit und Vernunft zu zeigen und die Hitzeregelung anzuwenden“.

Flip-Flops in Banken „tabu“

Die Bereitstellung von Trinkwasser sei mit Blick auf die Arbeitsstättenverordnung ohnehin für jeden Arbeitgeber Pflicht. Als weitere Maßnahmen gegen hohe Temperaturen nennt die AK schließlich eine Vorverlegung des Arbeitsbeginns, zusätzliche Arbeitspausen und eine „Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften“.

Banker auf dem Weg zur Arbeit

APA/AFP/Daniel Leal-Olivas

Vielfach wird trotz Hitze nicht am Dresscode gerüttelt

Doch auch hier ist viel vom Entgegenkommen der Chefetage abhängig, denn vielfach kenne auch der „Dresscode im Büro kein Hitzefrei“, wie etwa der Messeveranstalter Career & Competence mit Blick auf die Bank- und Versicherungsbranche und das Rechtswesen zu bedenken gibt. „Kurze Hosen, nackte Beine und Flip-Flops“ seien ungeachtet von Temperaturen weit über 30 Grad vielfach „tabu“.

Der Großteil scheint sich damit abzufinden, worauf die laut AK überschaubaren Beschwerden über Hitze am Arbeitsplatz verweisen. Ein gänzlich anderes Bild zeige sich aber im Winter, wo es der AK zufolge immer wieder Ärger mit zu schlecht geheizten Büros gebe.

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