Studie mit Sprengkraft
Ende August wird unweigerlich ein Thema im Nationalratswahlkampf an Gewicht gewinnen: die Reform des teuren Systems der Sozialversicherungen. Dann nämlich wird eine dazu vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie der London School of Economics (LSE) vorliegen. Sparpotenziale im System sollen darin „ergebnisoffen und ohne Vorbehalt“ erhoben werden, hieß es aus dem Ressort.
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Die Präsentation des Papiers war für Ende Juni/Anfang Juli angekündigt, die Arbeit fiel allerdings mit rund 1.000 Seiten weit umfangreicher aus als ursprünglich geplant - dementsprechend wurde auch die Übersetzung aus dem Englischen zeitaufwendiger. Schon das Volumen der Studie zeigt, dass es an Reformbedarf im Sozialversicherungssystem nicht mangelt.

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Hauptverband
21 Träger, drei Sparten, fünf Varianten
Ein wesentlicher Punkt der Diskussion ist die Forderung nach einer Zusammenlegung der derzeit 21 Träger für Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung. Für alle drei Sparten zuständig sind nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB). Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung.
Die neun Gebiets- und die fünf Betriebskrankenkassen sind für die Krankenversicherung zuständig, für die beiden anderen Sparten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als Spezialfall haben die Notare eine eigene Pensionsversicherung. In der Studie sollen Vor- und Nachteile des derzeitigen Dreispartenmodells einem Zweispartenmodell (ohne eigene Unfallversicherung) gegenübergestellt werden.
Vorschläge aus Wirtschaft und Industrie
Schon im März hatte die Wirtschaftskammer ein „Fünfträgermodell“ vorgeschlagen. Nach einer Empfehlung des Schweizer Beratungsunternehmens c-alm AG sollten die PVA und die AUVA ebenso wie die BVA für die Beamten erhalten bleiben. Zusammengelegt werden sollten die neun Gebietskrankenkassen, ebenso sollten die SVA der Selbstständigen und die SVB der Bauern fusioniert werden. Letztere Fusion scheiterte allerdings schon vor einigen Jahren im letzten Moment, obwohl sie praktisch schon paktiert war.
Die Industriellenvereinigung (IV) wiederum spricht sich - auf Basis einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) - dafür aus, dass es statt der bisher neun Gebietskrankenkassen nur noch drei, vier Kassen für Unselbstständige und eine bundesweite für Selbstständige geben solle. Widerstand ist garantiert: Die SVA, die SVB, die BVA und die VAEB haben mit einem Gutachten der Verfassungsjuristen Theo Öhlinger und Konrad Lachmayer bereits eine Eingliederung ihrer Träger in die Gebietskrankenkassen als verfassungswidrig abgelehnt: Es würde dem in der Verfassung verankerten Prinzip der Selbstverwaltung ihrer Berufsgruppen widersprechen.
Rütteln an der Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltungskörper werden aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet, also etwa bei den Gebietskrankenkassen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie unterliegen keinem Weisungsrecht, allerdings der Aufsicht durch das Sozial- beziehungsweise das Gesundheitsministerium. Eine Fusion der Kassen würde die Zahl der vorrangig von Funktionären aus Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer besetzten Posten drastisch verringern - was dort freilich auf Widerstand stößt.
Die Selbstverwaltung per se steht auch in der Schusslinie: So tritt die IV für eine stärkere Trennung von Management der Kassen und politischer Ebene ein. Die Geschäftsführung solle von einem professionellen Management ausgeübt werden, die Versichertenvertreter sollten sich auf die Überwachung der Geschäftsführung (Aufsichtsmodell) konzentrieren.
Gleiche Leistungen als Ziel
Ein wesentlicher Punkt der Evaluierung betrifft die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Kassen. Hier hat der Hauptverband inzwischen eine Harmonisierung für elf von 23 Leistungsbereichen beschlossen - etwa bei Krankengeld im Falle eines Spitalsaufenthalts, bei Zahnspangen, bei Zuschüssen zur Zeckenimpfungen und bei Transportkosten. Im Herbst sollen die weiteren Leistungsgruppen vereinheitlicht werden. Dabei geht es dann etwa um unterschiedliche Zuschüsse zu Zahnersatz und Psychotherapie - teilweise werden dafür Gesetzesänderungen nötig sein.
Die Studie soll auch die Höhe der Verwaltungskosten international vergleichen und erheben, inwieweit die Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht vereinfacht werden können. Das betrifft etwa die Fragen der Beitragseinhebung und die einfachere Abwicklung bei Mehrfachversicherten. Geklärt werden soll auch, wie die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft bei der Mittelzuteilung besser berücksichtigt werden kann: Während manche Träger nur Beschäftigte und Pensionisten versichern, sind etwa bei den Gebietskrankenkassen auch Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher und Geringverdiener inkludiert.
Hoffen auf neue Regierung
Darüber, dass erhebliches Potential für Kosteneinsparungen gegeben ist, herrscht Konsens, umstritten sind die Wege zur Reform. Otmar Petschnig, Vizepräsident der IV, setzt seine Hoffnung in die neue Regierung - egal, wie sich diese zusammensetze. Im Ö1-Morgenjournal sagte er, der neue Hauptverbandschef Alexander Biach sei auf einem richtigen Weg, doch seien die Strukturen derart verkrustet, dass der Hauptverband teils gar nicht mehr zu den Kassen durchdringe - Audio dazu in oe1.ORF.at. Wenn eine Reform gelingen sollte, dann jedenfalls am Anfang einer Regierungsperiode. Je länger diese dauere, desto geringer seien die Chancen.
Schlechtes Omen: Schon bei der Auftragsvergabe der 630.000 Euro teuren Studie lagen sich die Parteien in den Haaren. Die ÖVP warf SPÖ-Sozialminister Alois Stöger einen „Alleingang“ vor und verlangte eine Änderung des Studienkonzepts. NEOS machte darauf aufmerksam, dass die London School of Economics schon mehrere andere Studien für den Hauptverband erstellt habe und Generaldirektor Josef Probst „persönliche Verbindungen“ zur LSE habe. Stöger wies die Vorwürfe zurück - von Unvereinbarkeiten könne keine Rede sein.
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