Vorrat bleibt im Handel
Vor gut einem Monat ist zwischen den Rasierklingenherstellern Gillette und Wilkinson ein Patentstreit vor Gericht ausgebrochen: Dabei ging es um die Frage, ob Wilkinson billigere Ersatzklingen für den weit verbreiteten Nassrasierer Mach3 des Konkurrenten Gillette herstellen und vertreiben darf. Am Dienstag entschied ein deutsches Gericht: Die Produktion wird untersagt.
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Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, hieß es im Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden, betonte eine Gerichtssprecherin.
Klingen wurden deutlich billiger verkauft
Der Rasiererhersteller Wilkinson und sein US-amerikanischer Mutterkonzern Edgewell hatten unlängst Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. Bei immer mehr Handelsketten gab es plötzlich Mach3-kompatible Ersatzklingen, die als Eigenmarken deutlich billiger waren als das Originalzubehör.
Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Was viele Verbraucher freute, ärgerte Gillette: Der Hersteller, eine Tochter des US-Konzerns Procter & Gamble (P&G), brachte den Mach3 vor fast 20 Jahren auf den Markt und profitierte seitdem alleine vom Verkauf der Ersatzklingen - die Firma hatte ein Monopol auf die Ersatzklingen.
„Fantasieanspruch“
Als Konkurrent Wilkinson unlängst die günstigeren Klingen auf den Markt brachte, beantragte Gillette eine einstweilige Verfügung gegen den Rivalen. Wilkinson hatte die Herstellung vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass das Patent von Gillette nichtig sei, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei.
In der mündlichen Verhandlung wurde deshalb detailreich darüber diskutiert, ob die entscheidenden Punkte des Patents schon in anderen Patentschriften vorweggenommen wurden. Ein Rechtsanwalt von Wilkinson warf Gillette in der Verhandlung vor, einen „Fantasieanspruch“ aufzubauen. Gillette bestritt das entschieden, und letztlich entschied auch das Gericht gegen Wilkinson.
Patent läuft Anfang 2018 aus
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson kündigte an, in Berufung zu gehen. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen muss, können Mach3-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.
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