Affen-Selfie beschäftigt erneut Gericht
Die Frage nach dem Urheberrecht an einem Affen-Selfie hat bereits im Vorjahr für reichlich Schlagzeilen gesorgt - nachdem damals weder dem Tier noch dem Fotografen, dessen Kamera der Affe für das Foto benutzt hatte, das Urheberrecht zugesprochen wurde, beschäftigt sich nun erneut ein US-Gericht mit dem Fall.
Die für den Affen Naruto klagende Tierschutzorganisation PETA will sich nach Angaben des Onlineportals Cnet noch nicht geschlagen geben und erneut vor einem US-Bundesgericht durchsetzen, dass auch ein Tier Urheber und Eigentümer eines Fotos sein kann.
Der britische Fotograf David Slater hatte 2011 eine Serie von Tierbildern auf der indonesischen Insel Sulawesi geschossen. In einem später veröffentlichten Buch fügte er zwei von Naruto aufgenommene Selbstporträts hinzu - die Bilder des grinsenden Affen gingen nach der 2015 von PETA eingereichten ersten Klage um die Welt.