ATIB-Prüfung: SPÖ spielt Ball an ÖVP zurück
Das rot-schwarze Match um die Prüfung islamischer Einrichtungen geht weiter. Nachdem ÖVP-Abgeordnete gestern an das Büro von Kanzleramtsstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) eine Anfrage zur Prüfung des türkisch-islamischen Vereins ATIB gestellt hatten, reicht die SPÖ die Fragen nun an das Innenministerium weiter - denn dieses sei für die Vereinsprüfung zuständig.
Duzdar laut SPÖ nicht zuständig
Vereine könnten nicht vom bei Duzdar angesiedelten Kultusamt geprüft werden, so die Argumentation der SPÖ. Das Kultusamt sei lediglich für die Prüfung von Kultusgemeinden zuständig, hieß es aus Duzdars Büro - und diese Prüfung finde derzeit auch statt.
Daher wurde u. a. vom SPÖ-Abgeordneten Otto Pendl eine (weitreichend der ÖVP-Anfrage wortidente) Anfrage an Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gestellt. Darin heißt es mit Verweis auf die Anfrage der ÖVP: „In der Anfrage werden interessante Sachverhalte aufgeworfen, die jedoch vom Bundeskanzler und seinem Ressort mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können. Bei dem Verein ATIB handelt es sich vielmehr um einen Verein, der nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 gegründet wurde und der den Bedingungen ebendieses Gesetzes unterworfen ist“ - und für die Vollziehung des Vereinsgesetzes sei der Innenminister zuständig.
ATIB wehrt sich gegen „Verfolgung“
Der Verein ATIB wehrte sich unterdessen in einer Aussendung gegen die „unverhältnismäßige Verfolgung“, der er in ungerechtfertigter Weise ausgesetzt sei. Dass man verlängerter Arm des türkischen Staates in Österreich sei, wurde zurückgewiesen.
ATIB unterstehe keiner ausländischen staatlichen Stelle. Auch dass man Wahlkampf für Präsident Recep Tayyip Erdogan und die AKP in Österreich betrieben und Demonstrationen organisiert habe, entbehre jeglicher Grundlage.
Man sei zurzeit der meistgeprüfte Verein Österreichs: durch das Kultusamt im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Vereinsgebarung mit dem Auslandsfinanzierungsverbot, durch Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz, das Finanzamt Wien, das Wirtschaftsministerium und die zuständige Magistratsabteilung für Gewerbe.