Wartezeit an Grenze könnte kürzer werden
Kroatien hat eine weitere Hürde auf dem Weg zum vollwertigen Mitglied des Schengen-Raums genommen: Seit Ende Juni ist das Land Mitglied des Schengen-Informationssystems (SIS), der Informationsplattform für das europaweite Grenzmanagement.
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Für Reisende aus Österreich nach Kroatien bedeute das, dass sich die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze deutlich verringern würden, erklärte die EU-Kommission. Nachdem dann sowohl Slowenien als auch Kroatien Teil des SIS sind, müssen die Datenbanken nicht mehr an beiden Seiten der Grenze überprüft werden.
Grenzkontrollen in Schengen-Raum verlängert
Großes Fragezeichen dabei bleibt die Flüchtlingskrise: Seit dem Herbst 2015 sind Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums wieder gestattet. Mitte Mai wurde die Regelung für sechs Monate verlängert. Österreich darf damit seine bestehenden Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien fortsetzen, für die Brenner-Grenze zu Italien gibt es weiterhin keine Genehmigung.
Das Informationssystem ist eine zentrale Datenbank, die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Strafverfolgungs- und Justizbehörden von insgesamt 29 Ländern erleichtern soll. Es enthält derzeit rund 70 Millionen Einträge und wurde im Jahr 2015 2,9 Milliarden Mal abgefragt. Neben zur Fahndung ausgeschriebenen Verdächtigen können die Behörden darin auch vermisste Menschen, gestohlene Autos, Waffen und Ausweispapiere aufnehmen.
Informationspflicht bei terroristischer Gefahr
Seit diesem Jahr arbeitet das SIS nach Angaben der EU-Kommission noch effektiver. Die Sicherheit und Zugänglichkeit seien verbessert und neue Alarmkategorien geschaffen worden. Für die EU-Staaten besteht eine Informationspflicht bei terroristischer Gefahr, damit die Mitgliedsstaaten noch schneller reagieren können.
Kroatien ist damit aber nicht automatisch Mitglied des an sich grenzkontrollfreien Schengen-Raums. Ihm gehören 22 EU-Staaten sowie die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein an. Bürger können sich normalerweise ohne Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten bewegen. Auch die Wirtschaft profitiert: Güter können schneller und besser planbar zu Abnehmern gebracht werden. Beitrittskandidaten sind Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern.
EuGH: Systematische Grenzkontrollen unzulässig
Kommt es innerhalb des Schengen-Raumes doch zu Kontrollen in Grenznähe, etwa an Bahnhöfen und in Zügen, dürfen diese zumindest nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil in der Vorwoche klar.
Hintergrund war ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht der deutsche Stadt Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich gegen eine Polizeikontrolle auf dem Kehler Bahnhofsvorplatz gewehrt. Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter von der französischen Grenze entfernt. Das Amtsgericht wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle des Mannes rechtmäßig war.
Das Urteil findet darauf die Antwort: Solche Kontrollen sind nur dann zulässig, wenn sie in der Praxis nicht die gleiche Wirkung haben wie die mit dem Schengen-Abkommen abgeschafften früheren Grenzkontrollen und wenn die „Intensität, Häufigkeit und Selektivität“ dieser Kontrollen rechtlich geregelt ist.
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