Datenschutznovelle der Koalition im Schnellverfahren

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Gestern hat die Neufassung des Datenschutzgesetzes den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Die Novelle soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen, im Nationalratsplenum am Donnerstag soll sie bereits mit einfacher Mehrheit von SPÖ und ÖVP verabschiedet werden. Die Verfassungsbestimmungen wie etwa das Grundrecht auf Datenschutz wurden aus der Vorlage gestrichen, weil es dafür eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung der Verfassung bräuchte, die aber gibt es nicht.

Keine der 109 Stellungnahmen wurde berücksichtigt, Kontroll- und Klagerechte werden eingeschränkt, und auch sonst sei „dieses Schnellsiedeverfahren von Pfusch geprägt“, so der Jurist Alexander Czadilek gegenüber ORF.at.

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