Datenschutzgesetz von SPÖ und ÖVP abgeändert
Die komplette Neufassung des Datenschutzgesetzes ist heute kurzfristig abgesagt worden. Da das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte, haben sich SPÖ und ÖVP laut Parlamentskorrespondenz auf eine Novellierung des geltenden Gesetzes ohne Verfassungsänderungen verständigt.
Die abgespeckte Version wurde heute Nachmittag im Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Koalition beschlossen und steht für Donnerstag auf der Tagesordnung des Nationalratsplenums. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung wie geplant im Mai 2018.
Opposition: Nicht seriös
Massive Kritik an der Vorgangsweise äußerte die Opposition. Es sei nicht seriös, eine Gesetzesvorlage bereits während der Begutachtungsphase im Nationalrat einzubringen und dann kurzfristig auch noch einen umfangreichen gesamtändernden Abänderungsantrag vorzulegen, waren sich Grüne, FPÖ, NEOS und Team Stronach laut Parlamentskorrespondenz einig. Abseits von inhaltlichen Bedenken sei gar keine Zeit geblieben, die nunmehr vorgenommenen Adaptierungen zu prüfen.
Seitens der Koalitionsparteien versicherten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Harald Troch (SPÖ), dass im vorgelegten Abänderungsantrag einige im Begutachtungsverfahren vorgebrachte Einwände berücksichtigt wurden. Als Beispiel nannte Himmelbauer, dass bestehende Einwilligungserklärungen weiter gelten werden, sofern sie der EU-Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Die rasche Beschlussfassung ist ihrer Meinung nach notwendig, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Die Datenschutzbehörde fungiert künftig als Aufsichtsbehörde und ist auch für die Einhebung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die EU-Verordnung zuständig. Die Strafen für Unternehmen richten sich zum Teil nach dem Umsatz und können, je nach Schwere des Vergehens, bis zu mehrere Millionen Euro betragen.