„Zuerst Autogeschäfte abgewickelt“
Im Prozess um das A4-Flüchtlingsdrama im Burgenland mit 71 Toten hat der mutmaßliche Komplize des Bandenbosses am Donnerstag bei dem Prozess im ungarischen Kecskemet ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Prozess hätte zwar mit den Einvernahmen der beiden Hauptangeklagten fortgesetzt werden sollen.
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Die beiden weigerten sich jedoch auszusagen, ehe nicht ihre mitangeklagten Komplizen befragt wurden. So wurden die bisherigen Einvernahmen verlesen. Wie den Einvernahmeprotokollen zu entnehmen ist, berichtete der eine Hauptangeklagte, wie er mit dem 30-jährigen afghanische Chef der Schlepperbande zunächst gemeinsame Autogeschäfte getätigt hatte, bis ihn der Afghane im Juni 2015 gefragt habe, ob er Schlepperfahrer aufstellen könne. Der Bandenboss sei mit der Zeit allerdings zu gierig geworden.

APA/AFP/Attila Kisbenedek
Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal
Fahrer wurden alle zwei, drei Tage ausgetauscht
Täglich seien dann die angeheuerten bulgarischen Fahrer von Morahalom an der serbisch-ungarischen Grenze mit den Geschleppten nach Westeuropa gefahren. Alle zwei, drei Tage wurden die Fahrer ausgetauscht. Die Schlepperfahrzeuge wurden mit Hilfe des 52-jährigen Komplizen, eines bulgarisch-libanesischen Staatsbürgers, angekauft. Die Autos wurden so lange eingesetzt wie nötig.
Bis zu 100 Menschen auf Ladefläche
Wenn die Fahrzeuge unterwegs kaputt wurden, wurden sie laut Einvernahme mit den Flüchtlingen zurückgelassen, die meisten in Österreich. Viele Schlepperfahrer wurden auch von der Polizei erwischt. Jede Tour wurde von einem Vorläuferwagen begleitet, dessen Lenker nach der Polizei Ausschau hielt.
Zunächst wurden Klein-Lkws dafür angeschafft, später Lkws, die 30 bis 35 Personen transportieren konnten. Am Ende wurden bis zu 100 Flüchtlinge auf die Ladeflächen gepfercht. Im August 2015 endete eine solche Fahrt an der A4 bei Parndorf im Burgenland tödlich. Der 30-jährige Afghane „wurde zu gierig, deshalb sitzen wir hier“, sagte der mitangeklagte Bulgare in der Einvernahme.

APA/Roland Schlager (Montage)
Die 71 Menschen erstickten in einem Kühl-Lkw, das Fahrzeug wurde im Burgenland gefunden
Aus Angst vor Polizei weitergefahren?
Als in der Nacht auf den 26. August 2015 die 71 Flüchtlinge nach Westeuropa gebracht werden sollten, half der 30-jährige Zweitangeklagte beim Einsteigen. Danach verbrachte er die Nacht mit seiner Freundin in Kecskemet, bis ihn der Fahrer des Begleitfahrzeugs anrief und von den Problemen berichtete. Er informierte den afghanischen Komplizen. Der Bandenboss riet, den Flüchtlingen Wasser zu geben. Aus Angst vor der Polizei fuhren der Lkw-Lenker und der Begleitfahrer einfach weiter, ohne die Ladetür zu öffnen. Alle 71 Flüchtlinge erstickten.
Erst im Fernsehen von Todesfällen erfahren?
Die beiden Bandenbosse hätten die Fahrer dann nicht mehr erreicht. Diese hätten sich erst wieder gemeldet, als sie bereits nach Bratislava geflüchtet waren. Sie behaupteten, von der Polizei verfolgt worden zu sein und den Lkw bei Parndorf abgestellt zu haben. Daraufhin meinte der Afghane, dass dann die Polizei die Flüchtlinge ja gefunden und aus dem Lkw befreit hätte, sagte sein Stellvertreter bei der Einvernahme.
Doch dem war nicht so - erst einen Tag später, am 27. August 2015, entdeckten österreichische Beamte das Fahrzeug mit den Leichen. Vom tragischen Ende der Schlepperfahrt erfuhr der Zweitangeklagte laut eigener Aussage aus dem österreichischen Fernsehen. Der 52-jährige Komplize habe ihn angerufen und von den Toten an der A4 berichtet.
Hauptangeklagter: Beschäftige mich mit Autohandel
Der mutmaßliche Bandenboss will mit den Schlepperfahrten gar nichts zu tun gehabt haben. „Ich lebe in Ungarn und beschäftige mich mit Autohandel“, sagte der Afghane den Ermittlern. Er würde Leuten Geld geben, die für ihn in Österreich und Deutschland gebrauchte Fahrzeuge kaufen, die er in Bulgarien und in seiner Heimat verkaufe. Konfrontiert mit den Abhörprotokollen, in denen er seine Komplizen angewiesen haben soll, die Lkw-Tür nicht zu öffnen, obwohl die Flüchtlinge darin verzweifelt schrien, verweigerte er die Aussage.
Einvernahme zeigt Streit über Lkw-Tauglichkeit
Auch ein Streit zwischen dem mutmaßlichen Bandenboss und seinem Vize war Thema der Einvernahmeprotokolle. Der 30-jährige Bulgare war der Meinung, dass der Kühl-Lkw für den Transport von Menschen ungeeignet sei, da sie keine Luft bekommen würden. Dem widersprach der Afghane, und es kam zum Streit, sagte der Bulgare bei seiner Einvernahme im Juni 2016.
Der Bulgare wies vor der Todesfahrt darauf hin, dass der Laderaum des Lkw keine Luftlöcher habe und nicht einmal Platz für 50 Personen sei, wie am Nachmittag aus dem Protokoll verlesen wurde. Im Endeffekt wurden 71 Menschen in den Laderaum gepfercht, die allesamt erstickten. Der Afghane herrschte seinen Stellvertreter an, er solle ihm das Geschäft nicht kaputtmachen. Er verstehe mehr davon, schließlich mache er das schon seit 15 Jahren.
„Verbot, die Frachtraumtüre zu öffnen“
Der Zweitangeklagte meinte daraufhin: „Was hätte ich machen können? Wenn ich den Kühllaster gestoppt hätte, dann hätte ich mein Todesurteil unterschrieben.“ Und der Afghane wäre um eine Einnahme von 100.000 Euro gekommen, meinte er.
Daraufhin wurde der Beschuldigte bei der Vernehmung gefragt, ob der Afghane verboten habe, die Frachtraumtür zu öffnen. „Ja“, meinte der Bulgare. Die Ermittler wollten auch wissen, ob der mutmaßliche Bandenboss gesagt habe, die Menschen in dem Frachtraum könnten ruhig sterben. „Das hat er nicht ernst gemeint“, meinte der Bulgare, er habe das eher in seiner Wut gesagt, „und in einem Dialekt, den ich nicht richtig verstanden habe“.
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