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Kleine Zugeständnisse an Ärzteschaft

Nicht nur in der Bildungsreform gibt es einen Durchbruch: SPÖ und ÖVP sind sich auch bei den medizinischen Primärversorgungseinheiten einig und bringen am Montag einen gemeinsamen Initiativantrag ein. Die Behandlung im Gesundheitsausschuss ist für Mittwoch vorgesehen, der Nationalratsbeschluss für kommende Woche.

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Mit vollem Titel nennt sich das Vorhaben „Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG“. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die lange versprochenen und von der Ärztekammer ebenso lang bekämpften Primärversorgungszentren. Diese sollen künftig Erstanlaufstellen in der Gesundheitsversorgung sein und damit die Spitäler entlasten, die Hausärzte aber nicht ersetzen. Ärzte und Vertreter anderer Gesundheitsberufe sollen dort zusammenarbeiten, entweder in Gruppenpraxen, Ambulatorien oder als Netzwerke.

Ringen um Beschluss seit April

Einen Entwurf für das Gesetz hatte Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) im April in Begutachtung geschickt. Nach einer Vielzahl von Stellungnahmen folgten Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene, in die auch die Sozialversicherung und die Ärztevertreter eingebunden waren. Letztere sind weiterhin unzufrieden, unter anderem, weil sie die Anstellung von Ärzten bei anderen niedergelassenen Ärzten nicht durchgebracht haben.

Durchaus im Sinne der Ärzte seien aber einige Änderungen ausgefallen, die in den überarbeiteten Gesetzesentwurf noch hineingenommen wurden, sagte ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. So seien die Zentren gegenüber den einzelnen Hausärzten nicht bevorzugt, was Diagnose-, Therapie- und Präventionsmöglichkeiten betreffe.

Vorrang für niedergelassene Ärzte

Honorarverträge gibt es nur unter Einbindung der Ärztekammer, bei neuen Zentren haben die bestehenden niedergelassenen Ärzte Vorrang bei der Bewerbung (und können - jetzt neu -in der zweiten Runde nicht mit erleichterten Bedingungen für andere Bewerber ausgebootet werden). Auch eine längere Rückkehrfrist in alte Einzelverträge ist vorgesehen, falls es mit der Zusammenarbeit doch nicht klappen sollte. Auch die Rolle von Kinderärzten als Primärversorger ist nun genauer festgelegt.

Besser berücksichtigt sind im Gesetz nun auch die nicht medizinischen Gesundheitsberufe, wie das Ministerium betont. Explizit erwähnt ist die Einbindung von Psychologen, Psychotherapeuten und Krankenpflegern und auch die Kooperation mit Apotheken. Die Einigung soll dazu führen, dass es bis 2021 österreichweit zumindest 75 Primärversorgungseinrichtungen gibt. Damit sie starten können, soll das Gesetz gleich mit der Kundmachung nach dem Beschluss im Parlament in Kraft treten.

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