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Milch muss aus Eutern kommen

Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ und „Tofubutter“ verkauft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regeln im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden.

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Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ und „Joghurt“. Hintergrund ist eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen das deutsche Unternehmen Tofutown im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie „Veggie-Cheese“ und „Cream“.

Wegen Verwechslungsgefahr

„Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als ‚veggie‘, vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist“, so Tofutown-Anwalt Michael Beuger.

Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die EU-Regeln seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler und Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.

Ausnahme Kokosmilch

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um „Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist“ oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden“. Ein Beispiel: „Kokosmilch“. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Andere Regeln bei Fleischprodukten

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer und vegetarischer Fleisch- und Fischalternativprodukte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer „Milch“, wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte allerdings: „Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der deutsche Milchindustrieverband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, sagte Geschäftsführer Jörg Rieke.

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