Eindeutige Definition in EU-Verordnung

Ein Grundsatzstreit, der Europas Konsumentinnen und Konsumenten alltäglich betrifft, ist nun entschieden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass vegane Lebensmittel nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Butter“ und „Käse“ verkauft werden dürfen. Das betrifft etwa Sojamilch und Tofukäse. Für manche vegane Produkte gibt es aber Ausnahmen - und das kann sich von Land zu Land unterscheiden.

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