Ersparnis für viele, nicht alle
Am 15. Juni treten neue Regeln der EU für das Telefonieren im Ausland in Kraft. Damit soll künftig innerhalb der EU - ganz ohne zusätzliche Roaminggebühren - wie im Inland telefoniert werden können. Einschränkungen und Ausnahmen wird es aber auch in Zukunft geben.
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Eine unerwartet hohe Telefonrechnung hat in der Vergangenheit oft zu unliebsamen Überraschungen nach dem Urlaub geführt. Durch das Inkrafttreten der neuen Regeln zu Roaminggebühren soll sich das zumindest innerhalb der EU dauerhaft ändern. „Roam Like at Home“ (RLAH) tritt am 15. Juni in Kraft und bringt für den Großteil der Reisenden eine deutliche Verbesserung mit sich.
Im Allgemeinen lässt sich die neue Regelung der EU leicht zusammenfassen. Alle, die einen Urlaub innerhalb der EU antreten, können dort die in ihrem gewöhnlichen Handyvertrag geltenden Freimengen für Telefonie, SMS und Daten so nutzen, als wären sie zu Hause - ohne zusätzliche Kosten. Auch für eingehende Anrufe fallen keine Gebühren mehr an.

Grafik: ORF.at; Quelle: APA
Unbegrenzt ist nicht immer unbegrenzt
Doch auch in der neuen Regelung gibt es Ausnahmen, die die Smartphone-Nutzung im In- und Ausland nicht vollkommen gleichstellen. Bei Telefonie und SMS ist die Situation eindeutig, wie auch auf einer Informationsseite der EU klargestellt wird: „Wer zu Hause unbegrenzte Telefonate und SMS hat, bekommt auch in der gesamten EU unbegrenzte Telefonate und SMS.“
Berechnung des Datenlimits
Das verfügbare Datenvolumen im Ausland leitet sich aus der Nettogrundgebühr und der Zahl 7,70 ab - das ist der Maximalpreis, den ein Mobilfunkanbieter einem anderen Anbieter für ein Gigabyte Daten zahlen muss. Dem Kunden muss zumindest das Doppelte der Nettogrundgebühr dividiert durch 7,70 zur Verfügung stehen.
Wer normalerweise 39 Euro für einen Handytarif mit unbegrenztem Datenvolumen bezahlt, hat somit wenigstens 8,4 Gigabyte im Urlaub zur Verfügung (32,50 Euro Nettogrundgebühr, dividiert durch 7,70 mal 2).
Kompliziert wird es hingegen beim Datenvolumen: Wer in seinem Vertrag kein Datenlimit festgeschrieben hat, darf nicht automatisch auch im Ausland unbegrenzt im Web surfen. Für die Berechnung des tatsächlich verfügbaren Kontingents im Ausland wird von der EU eine Formel vorgegeben, die sich nach Nettogrundgebühr und inkludierter Datenmenge richtet. Der errechnete Wert ist nur ein Minimum, Anbieter dürfen die Freimenge freiwillig erweitern. Individuelle Regeln lassen sich im Normalfall auf der Seite des Mobilfunkbetreibers finden.
Mit der vorgegeben Formel lässt sich das tatsächlich im Ausland verfügbare Datenvolumen zwar durchaus berechnen - in der Praxis werden viele Kunden einfach auf die verpflichtende Warnung mittels SMS warten müssen, die das Ausreizen der Freimenge ankündigt. Darin sind auch die danach anfallenden Kosten aufgeführt: maximal 7,70 Euro plus Mehrwertssteuer dürfen pro Gigabyte verrechnet werden. In den kommenden Jahren soll dieser Preis weiter fallen.
Grenzen auch bei Länge des Aufenthalts
Auch längere Aufenthalte im EU-Ausland sind von den neuen Regeln nicht abgedeckt. Der Großteil der im Vertrag enthaltenen Mengen muss im Inland verbraucht werden. Wer sein Telefon also öfter im Aus- als im Inland verwendet, der muss auch künftig für Telefonie, SMS und Daten extra zahlen. Dazu wird ein Zeitraum von vier Monaten beobachtet - wer mehr als die Hälfte davon im Ausland verbringt, wird über die Zusatzkosten informiert.
Besonders heikel ist diese Regelung für Nutzer mit Wertkarte: Da der Mobilfunkanbieter etwa einen Meldezettel verlangen darf, um den Aufenthaltsort des Kunden festzustellen, sind diese Kunden nicht mehr - wie sonst in Österreich üblich - komplett anonym. Damit werde auch die Überwachung des Kunden erweitert, so Gregor Goldbacher von der Regulierungsbehörde RTR - mehr dazu in help.ORF.at.
Preiserhöhung oder gar kein Roaming
Ein Dorn im Auge ist die neue Regelung vor allem den Mobilfunkanbietern, die nun um einen Großteil der Roaminggebühren, die innerhalb der EU entstanden sind, umfallen werden. In Österreich wirkt sich das auch spürbar auf die Tariflandschaft aus. Die drei großen Anbieter - A1, T-Mobile und „3“ - haben im Vorfeld Preiserhöhungen bei zahlreichen Tarifen angekündigt, die mittlerweile in Kraft getreten sind. Betroffen sind davon auch jene Kunden, die ihr Handy im Ausland gar nicht benutzen.
Bei manchen Tarifen wird auch vonseiten des Netzanbieters einfach die Roamingfunktion deaktiviert. Das betrifft in erster Linie reine Datentarife, die nicht für den Gebrauch im Mobiltelefon vorgesehen sind. Doch damit ergibt sich ein weiteres Problem der neuen Regelung: Gab es früher im Allgemeinen die Möglichkeit, Roaming zu einem Tarif zusätzlich zu erwerben, steigen mit der neuen Regelung die meisten Anbieter auf ein Modell um, das entweder Roaminggebühren innerhalb der EU inkludiert - oder es den Kunden überhaupt nicht ermöglicht, ihr Telefon im Ausland zu verwenden.

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/EU-Kommission
Außerhalb der EU weiterhin teuer
Dass die neue EU-Regelung bei allen Ausnahmen und Sonderregeln tatsächlich eine Ersparnis mit sich bringt, zeigt letztlich am ehesten der Vergleich mit Nicht-EU-Staaten. Dort kostet ein einzelnes Megabyte oft immer noch mehr als das Tausendfache des innerhalb der EU gültigen Preises. Damit dürfte Roaming - im Zeitalter ständig steigender Anforderungen an den mobilen Datenverkehr - für die Mobilfunkanbieter auch weiterhin ein lukratives Geschäft bleiben.
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