Elternteil kann für Besuchsrecht Beugehaft beantragen
Vereitelt ein Elternteil dem geschiedenen Ex-Partner das eingeräumte Besuchsrecht des gemeinsamen Kindes, kann dieser Beugehaft beantragen. Diese Anträge müssen dann entsprechend behandelt werden. Ihnen kann stattgegeben werden oder sie sind mit entsprechender Begründung zurückzuweisen, berichtete der „Kurier“ heute von einer OGH-Entscheidung.
Eine Frau hatte - angeblich mit Ausreden - seit einem halben Jahr verhindert, dass der Vater des dreijährigen Buben diesen sehen konnte, obwohl ihm das vom Gericht zweimal pro Woche zugestanden worden war. Der Mann stellte danach den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5.000 Euro zu verhängen.
Antrag zunächst zurückgewiesen
Dieses Begehren wurde von der Richterin aber zunächst zurückgewiesen: Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen oder eben nicht. Der Mann beschritt daraufhin den Instanzenweg bis zum OGH, der in seinem Sinne entschied: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.
„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, zitierte der „Kurier“ Johann Etienne Korab, den Anwalt des Antragsstellers.