RH: AMS soll Wiedereinstieg in Arbeitsmarkt länger fördern
Vor drei Jahren hat der Rechnungshof (RH) das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) aufgefordert, die Dauer der Eingliederungsbeihilfen zu verlängern - das wurde vom AMS aber nicht umgesetzt, geht aus den Ergebnissen der Follow-up-Überprüfung hervor. Die Förderdauer bewegte sich auch zuletzt nur um die 100 Tage, obwohl die Beihilfe bis zu drei Jahre lang gewährt werden könnte.
Das AMS fördert bei der Eingliederungsbeihilfe das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens sechs Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. zwölf Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos sind. Die Förderungshöhe und Förderdauer pro Person wird je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
Verlängerung könnte neue Jobs schaffen
Mit der Verlängerung der Förderdauer - bei gleichbleibendem Einsatz der Fördermittel - könnte laut RH nicht nur das Ziel der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten verfolgt werden, sondern auch das Ziel der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.
Zuletzt, im Jahr 2015, wurden 34.830 „Come Back“-Eingliederungsbeihilfefälle neu bewilligt, weniger als 2014 und 2013. Das Fördervolumen lag 2015 mit 115,5 Mio. Euro unter jenem von 2014, aber höher als 2013 und 2012. Mehr als die Hälfte der Geförderten sind Männer, pro Förderfall lag die durchschnittliche Förderhöhe zuletzt bei 3.460 Euro, nach 2.904 Euro im Jahr davor (2014).
Fünf Empfehlungen nicht umgesetzt
Weiter unerfüllt blieben laut Follow-up-Prüfung auch RH-Empfehlungen zum internen Kontrollsystem wie etwa die personelle Trennung zwischen Bewilligung und Abrechnung der Eingliederungshilfe. Insgesamt hat das AMS zum „Come Back“-Thema elf der seinerzeitigen RH-Empfehlungen umgesetzt, zwei teilweise umgesetzt und fünf nicht umgesetzt, erklärten die Prüfer in einem seit heute vorliegenden Nachbericht.