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Neue Straftatbestände, härtere Strafen

Bessere Durchsetzbarkeit des Rechtsstaates und Schutz vor sexuellen Übergriffen sind die Ziele der Strafgesetznovelle, die Anfang Mai vom Ministerrat ans Parlament geschickt worden ist. Sie bringt neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen („Reichsbürger“), sexuelle Belästigung in Gruppen und Angriffe auf Beamte sowie auf Mitarbeiter von Massenverkehrsmitteln.

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In der Begutachtung wurden viele Einwände vorgebracht. In vielen Stellungnahmen wurde die Sorge deponiert, dass die „Reichsbürger“-Bestimmung auch gegen zivilgesellschaftliche Kritik an Staat und Politik eingesetzt werden könnte. Vielfach wurde die Höhe der geplanten Strafsätze bemängelt - und gewarnt, dass damit die Balance der Strafdrohungen gestört würde. ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter reagierte mit geringfügigen Modifikationen des Entwurfs.

Heikle Abgrenzung zu zivilem Ungehorsam

Die „Staatsfeind“-Bestimmung etwa wurde präzisiert. In den Erläuterungen wird klargestellt, dass „gewaltfreie Proteste, Demonstrationen oder sonstige Aktionen (wie die Besetzung der Hainburger Au), die eine kritische Auseinandersetzung mit Politik, dem Staat, Politikern oder auch einzelnen Entscheidungen der Behörden zum Gegenstand haben oder versuchen, ein Überdenken der Entscheidung zu erreichen“ nicht gemeint sind.

Erwähnt werden in den Erläuterungen die Bewegungen Freemen, souveräne Bürger, Terranier, Reichsbürger, Erdenmenschen, „One People Public Trust (OPPT)“ und „Verfassunggebende Versammlung (VGV)“ bzw. „Staatenbund Österreich“, die Zahl ihrer Mitglieder und Unterstützer wird mit rund 1.100 angegeben. Erläuterungen - also, was der Gesetzgeber mit einem Gesetz erreichen wollte - sind für Gerichte freilich nur von untergeordnetem Interesse: Es gilt, was tatsächlich im Gesetz steht.

Wer laut Gesetz ein „Staatsfeind“ ist

Laut Gesetz soll als staatsfeindliche Bewegung künftig eine Gruppe „vieler“ Menschen (mehr als ca. 30 laut Erläuterungen) gelten, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik rundweg abzulehnen, oder sich fortgesetzt die Ausübung von Hoheitsrechten selbst anmaßt - und deren Zweck es ist, fortgesetzt gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen oder Behördenentscheidungen zu verhindern. Für die Gründung oder führende Betätigung in einer solchen Bewegung drohen zwei Jahre Haft, für die Unterstützung oder Teilnahme ein Jahr.

Inkrafttreten im September geplant

Auch „tätliche Angriffe“ gegen Beamte werden schärfer geahndet: Für einen Übergriff ohne Körperverletzung drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Neu unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden Lenker und Kontrolleure in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein tätlicher Angriff auf sie kann bis zu sechs Monate Haft einbringen, mit Körperverletzung bis zu zwei Jahre. Damit wird - auch auf Wunsch der Betroffenen - auf eine „stetig steigende Gewaltbereitschaft“ reagiert.

Auf ein „neues Phänomen“ bei Veranstaltungen reagiert das Ministerium mit der Schaffung eines Straftatbestands gegen sexuelle Belästigung durch Gruppen wie etwa zu Silvester in Salzburg und Innsbruck. Die Teilnahme an einer solchen „Zusammenkunft mehrerer Menschen“ mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit einem Jahr Haft bestraft, die Verabredung dazu mit bis zu zwei Jahren. Das Gesetzespaket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.

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