Ministerrat beschloss Antisemitismus-Definition

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Die Regierung hat heute im Ministerrat die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen. Mit der zustimmenden Kenntnisnahme des von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachten Ministerratvortrags wolle man ein „innerstaatliches und internationales Signal“ setzen, sagte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka.

Mit der von der IHRA - einer internationalen Institution mit 31 Mitgliedsstaaten - im Mai des Vorjahres angenommenen Definition „liegt erstmals ein von einem zwischenstaatlichen Forum anerkannter Text vor, der als allgemeingültige Definition von Antisemitismus dessen Identifizierung und Bekämpfung erleichtern soll“, heißt es im Ministerratvortrag.

Besondere historische Verantwortung

Die Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Die Ministerratsvorlage weist zudem auf die besondere historische Verantwortung Österreichs hin.

Die Definition soll zukünftig auch im Bildungsbereich, in der Justiz und bei der Exekutive Anwendung finden. Lopatka sagte dazu, man müsse „alles tun, damit Auswüchse, die solche Gräuel zur Folge haben könnten, schon in den Keimen erstickt werden. Darum ist mir diese Antisemitismus-Definition so wichtig.“