Themenüberblick

Weitere Verschärfung im Asylrecht

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP sind sich beim Fremdenrechtspaket einig. Nach einer Verhandlungsrunde am Donnerstagnachmittag sei am Abend eine Einigung erfolgt, hieß es aus dem Innenministerium. Inhaltlich geändert hat sich laut einem Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zuletzt nichts Wesentliches mehr. Laut SPÖ ging es nur noch um die Ausgestaltung der Wohnsitzauflage.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Vereinbart ist nun, dass Asylwerber auch in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll vor allem Wien entlasten. Wer der Wohnsitzauflage nicht nachkommt oder die Gebietsbeschränkung verletzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall sind es bis zu 5.000 Euro. Der Ersatzarrest beträgt bis zu zwei Wochen bzw. drei Wochen im Wiederholungsfall.

Schubhaft bald bis zu 18 Monate lang möglich

Zu den weiteren Verschärfungen gehört das Instrument der Beugehaft, die verhängt werden kann, wenn ein ausreisepflichtiger Fremder sich weigert, Leistungen im Rahmen des Ausreiseverfahrens zu erbringen, die nur er selbst erbringen kann. Das meint beispielsweise eine Unterschrift auf einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats.

Der größere Teil des Fremdenrechtspakets ist zwischen den Regierungsparteien schon länger akkordiert und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.

Doskozil verteidigt Regelungen

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) verteidigte das neue Fremdenrechtspaket am Freitag gegen Bedenken auch innerhalb der eigenen Partei. So wies er etwa den Vorwurf zurück, mit den neuen Regelungen würden Menschen in die Obdachlosigkeit gedrängt: Wenn es keinen Asylgrund gebe und eine Rückkehr in die Heimat möglich sei, müsse man „alles daransetzen, Entscheidungen auch umzusetzen“.

Jene Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde und wo eine Rückführung möglich sei, seien in Grundversorgungsquartieren unterzubringen, wo auch die Rückkehrberatung stattfinden solle, erklärte Doskozil gegenüber Journalisten am Rande eines Pressetermins. Das Innenministerium müsse sich diesbezüglich mit den Ländern akkordieren. Der Minister geht also nicht davon aus, dass neue Zentren errichtet werden.

Für FPÖ „Farce“

Für die FPÖ sind die geplanten Verschärfungen beim Fremdenrecht lediglich eine „Farce“. Asylwerber, die nicht am Verfahren mitwirken oder falsche Angaben machen, hätten ihr Recht auf Aufenthalt verwirkt und sollten „schnellstmöglich außer Landes“ geschafft werden. Die Strafen seien nicht abschreckend, die Gesetzesänderungen nur ein Beispiel dafür, dass in der rot-schwarzen Regierung „nichts mehr weitergeht“.

Grüne fordern Schritte zu EU-weiter Verteilung

Die Grünen und NEOS übten hingegen Kritik am neuen Fremdenrecht. Österreich brauche viel eher „kürzere und qualitätsvolle“ Asylverfahren, forderte etwa Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Statt „ständig neuer Verschärfungspakete“ brauche es Asylverfahren, bei denen Menschen nicht „ein Jahr auf ihr erstes Gespräch“ mit dem Asylamt warten müssen. Weiters drängt sie auf ein europäisches Asylsystem mit einem fairen Verteilschlüssel innerhalb der EU.

Für NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak gehen die geplanten Maßnahmen am Kern der Probleme vorbei. Das Integrationsproblem etwa werde nur durch eine „echte“ Residenzpflicht für alle Asylberechtigten, die Sozialleistungen beziehen, gelöst. Skeptisch ist er bei der Beugehaft und erklärt: „Wir brauchen endlich effektive Rückführungsabkommen mit den diversen Herkunftsländern.“ Vorstellen kann sich Scherak hier eine Kürzung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit.

Links: