Privater Tierverkauf via Internet künftig verboten

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Der Nationalrat hat gestern eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, und zwar mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Onlineplattformen. Künftig bedürfen alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung. Zusätzlich kommt die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Mikrochips.

Mit der Novelle wird zudem das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen verboten. Die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen wird verbessert. In Zukunft wird zudem die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen möglich sein.

Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurden zudem Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen und strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern getroffen.