Erwachsenenschutzgesetz passierte Justizausschuss

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Die Reform des 30 Jahre alten Sachwalterrechts ist plenarreif. Das Erwachsenenschutzgesetz wurde heute im Justizausschuss des Parlaments beschlossen. Nur die Grünen waren dagegen, weil sie die budgetäre Bedeckung für nicht ausreichend halten. Mit einem SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag wurde die gerichtliche Kontrolle von Heimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sichergestellt.

Zweifel an der Finanzierung

Die von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgelegte Reform war von allen Seiten begrüßt worden. Aber da Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) Brandstetter keine zusätzlichen Budgetmittel zugestand, wurde zuletzt breit - von Richtern, Vertretungsvereinen und auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim - bezweifelt, dass die Reform mit den im Justizbudget vorhandenen Mitteln tatsächlich umgesetzt werden kann.

Brandstetter hielt diesen Sorgen entgegen, dass er vom Finanzminister die Genehmigung hat, Rücklagen aufzulösen - und mit den vorhandenen mehr als 160 Mio. Euro sei die Finanzierung für die nächsten Jahre sichergestellt. Außerdem würden die finanziellen Auswirkungen nach drei Jahren evaluiert.

Brandstetter erfreut

Der Minister äußerte sich in einer Aussendung erfreut über den Beschluss. Das neue Gesetz - das am 1. Juli 2018 in Kraft tritt - bringe Menschen, die selbst nicht mehr voll geschäftsfähig sind, mehr Autonomie, Selbstbestimmung und dort, wo es nötig ist, Entscheidungshilfe. Der jetzige Sachwalter wird zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter ausgebaut - und die Vertretung beruht künftig auf vier Säulen: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der „Besachwalteten“ - soll so weit wie möglich vermieden werden. Die Selbstbestimmung soll so gut wie möglich erhalten bleiben - und für die Bestimmung des richtigen Modells werde man sich künftig individuell mit den Betroffenen auseinandersetzen müssen, erläuterte Brandstetter. Dafür werden die Erwachsenenschutzvereine aufgewertet und ein Clearing vorgeschrieben, in dem geklärt wird, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist.