Zwist um Pensionszahlen-„Schönfärberei“

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Die Bundesregierung ist sich wieder einmal nicht einig - und zwar erneut beim Thema Pensionen. Das von Hans Jörg Schelling (ÖVP) geführte Finanzministerium wirft Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) vor, mit seinem Pensionsmonitoring Zahlen zu schönen und die Wahrheit zu verschweigen. „Stöger muss endlich aufwachen“, sagte eine Sprecherin heute. Stöger reagierte mit Unverständnis.

Frage der Rehageldbezieher

Laut dem gestern vorgestellten Bericht des Sozialministeriums hat sich das Antrittsalter 2016 auf 60,3 Jahre erhöht. Zu beachten ist dabei, dass die (in der Regel jüngeren) Rehageldbezieher, die früher als Invaliditätspensionisten gewertet wurden, in den vergangenen Jahren aus der Statistik fielen, was automatisch zu einem gewissen Anstieg beiträgt.

Das ist einer der Punkte, die dem Finanzminister sauer aufstoßen. Man habe den Pensionsbericht - den man übrigens erst am späten Nachmittag erhalten habe - einem Faktencheck unterzogen, erklärte Schellings Sprecherin. Das Regierungsziel sei bis jetzt nicht erreicht. Laut Berechnungen des Finanzministeriums liege das Antrittsalter erst bei 59,2 Jahren - und selbst wenn man die Rehageldbezieher herausrechne, auch nur bei 59,9 Jahren.

„Verschweigt die Wahrheit“

Stögers Bericht spiegle nicht die Realität wider. „Das Sozialministerium schönt die Zahlen und verschweigt die Wahrheit“, kritisierte Schellings Sprecherin. „Stöger soll endlich die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch legen, statt sich hinter geschönten Statistiken zu verstecken.“ Bisher seien im Pensionsbereich kleine Schritte gelungen, aber noch nicht genug, um die Pensionen nachhaltig abzusichern.

„Selbstverständlich korrekt“

Stöger (SPÖ) hat mit „Unverständnis“ auf den Vorwurf des Finanzministeriums reagiert. „Die Zahlen des Sozialministeriums sind selbstverständlich korrekt“, sagte Stögers Sprecher.

Die Zahlen erklärten sich dadurch, dass das Sozialministerium Personen beim erstmaligen Eintreten ins System zähle, das Finanzministerium dagegen teilweise Personen doppelt rechne - beispielsweise, wenn jemand 2007 erstmals eine befristete Invaliditätspension bekommen habe und später eine unbefristete Invaliditätspension.

Dadurch würden sich „Fehler“ in den Berechnungen des Finanzministeriums ergeben, meinte Stögers Sprecher. Dass die Zahlen des Sozialministeriums richtig seien, merke man auch daran, dass das Pensionsbudget jedes Jahr unterschritten werde.