Begutachtungsfrist für Gesetz zu Ende
Etliche Kritik gibt es am Ende der Begutachtungsfrist zum von SPÖ und ÖVP geplanten Integrationsgesetz. Dieses sieht etwa ein Pflichtintegrationsjahr, mehr Deutschkurse, gemeinnützige Arbeit für Asylberechtigte sowie ein Burkaverbot im öffentlichen Raum vor. Widerstand gibt es vor allem gegen Letzeres.
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Die Agenda Asyl sieht durch die Maßnahme das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Religionsfreiheit sowie auf freie Gestaltung der Lebensführung verletzt. Die Dokustelle für Muslime fürchtet, dass das Vollverschleierungsverbot betroffene Frauen „in die Isolation“ treiben werde, ebenso die Arbeiterkammer (AK).
„Erziehungsstaat“ und „negativer Höhepunkt“
Die Rechtsanwaltskammer lehnt das Verbot als „Ausdruck eines Erziehungsstaates“ ab. Die Regelung sei „gleichermaßen unnötig wie ungeeignet und grundrechtlich bedenklich“. Amnesty International hält das Gesichtsverhüllungsverbot für den „negativen Höhepunkt“ des Gesetzespakets.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit und der Meinungsäußerungsfreiheit und lehnt auch jenen Passus ab, der Polizisten, Richtern und Staatsanwälten das Tragen besonders sichtbarer religiöser Symbole wie des Kopftuchs untersagen soll.
Das Vollverschleierungsverbot soll am 1. Juli in Kraft treten und sieht bei Verstößen eine Strafe von 150 Euro vor. Das Innenministerium regt ein Inkrafttreten erst mit Herbst 2017 an. Es seien nämlich noch entsprechende Vorbereitungs- und Schulungsmaßnahmen zu ergreifen.
Kompetenzrechtliche Fragen
Agenda Asyl sieht insgesamt „einige wichtige Maßnahmen“, aber auch zahlreiche „Schwachstellen“ im Paket. Sie fordert Zugang zu Integrationsmaßnahmen für alle Asylsuchenden. Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) pochen auf mehr Ressourcen für das AMS.
In anderen Bereichen ist für die Rechtsanwaltskammer aus kompetenzrechtlicher Sicht noch offen, ob der Bund den Ländern die Verhängung von Sanktionen - bei Nichtmitwirkung an Deutsch- und Wertekursen - vorschreiben kann. Niederösterreich und die Steiermark verwiesen in ihren Stellungnahmen denn auch auf mögliche Eingriffe in die Länderkompetenzen.
Bischöfe gegen generelles Verhüllungsverbot
Ja zur Integration, aber Nein zu einem generellen Verhüllungsverbot: Das sagt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme zum geplanten Integrationsgesetz. Vor allem im Entwurf für ein Verbot der Gesichtsverhüllung ortet die Kirche „schwerwiegende Fragestellungen“ und menschenrechtliche Bedenken - mehr dazu in religion.ORF.at.
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