Südkoreanisches Gericht sprach Piloten Recht auf Bart zu
Ein südkoreanisches Gericht hat heute einem Piloten nach langem Rechtsstreit das Recht auf einen Bart zugesprochen. Die Fluggesellschaft Air Asiana hatte den Piloten wegen seiner Gesichtsbehaarung im Jahr 2014 für einen Monat vom Dienst suspendiert. Erst nachdem er sich das Gesicht glatt rasiert hatte, durfte er wieder ins Cockpit.
Das Gericht in Seoul entschied, das Bartverbot sei nicht rechtens. Die Firma verlange von ihren Mitarbeitern ein „gepflegtes“ Äußeres - aber es gebe keinen Grund zu der Annahme, „dass ein Bart jemanden weniger vertrauenswürdig oder vernachlässigt aussehen lässt“, befanden die Richter. Außerdem stelle das Bartverbot eine Diskriminierung dar, da es sich ausdrücklich auf südkoreanische, aber nicht auf ausländische Mitarbeiter der Airline beziehe.