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Breite Front zwischen Koalitionspartnern

Breite Ablehnung beim Koalitionspartner: Die SPÖ stellt sich gegen die Pläne von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), der das Demonstrationsrecht einschränken möchte. „Das ist in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig und kommt daher unter keinen Umständen“, sagte der für Verfassungsfragen zuständige SPÖ-Minister Thomas Drozda am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.

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Davor hatte schon am Dienstagabend Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) die Forderungen klar abgewiesen. Er wies im „Kurier“ darauf hin, dass die Behörden schon jetzt genügend Möglichkeiten hätten und weitere Maßnahmen deshalb nicht notwendig seien. Er fürchte, man werde diesbezüglich „nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen“.

Der Innenminister wollte bestimmte Orte zumindest zeitweise von Demos freihalten und für „Versammlungsleiter“ im Falle von Ausschreitungen und bei schuldhaftem Verhalten höhere Strafen einführen. Spaßkundgebungen sollten zudem nicht mehr unter das Versammlungsrecht fallen. Dazu wird es nun wohl nicht kommen.

Drozda findet Timing unpassend

Für die SPÖ kommt das alles nämlich nicht infrage, erklärte Drozda. Auch er bezeichnet die aktuelle Rechtslage als ausreichend. Zudem verstehe er das Timing für Sobotkas Vorstoß nicht: Erst vor zehn Tagen habe die Koalition Sicherheitsfragen und das Regierungsprogramm diskutiert - dort hätte der Innenminister Gelegenheit gehabt, seine Vorschläge auf den Tisch zu legen, so Drozda. Das sei aber „mit keinem Laut“ erwähnt worden.

Kritik in diese Richtung muss sich Sobotka auch von seinem eigenen Parteichef gefallen lassen. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sagte gegenüber dem „Kurier“ im Doppelinterview gemeinsam mit Kern: „Optimal wäre es gewesen, das Thema intern zu erörtern und erst, wenn es ein Ergebnis gibt, nach außen zu gehen.“

Auch Verfassungsdienst sieht Grundrechte verletzt

Ein klares Nein zu den geplanten Einschränkungen im Demonstrationsrecht kommt auch vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. In einer Stellungnahme hält der Verfassungsdienst fest, dass der von Sobotka an die SPÖ übermittelte Entwurf des Versammlungsgesetzes 2017 gleich in mehrfacher Hinsicht gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention verstößt und daher verfassungswidrig ist.

Bedenken hat der Verfassungsdienst etwa, weil der Versammlungsbegriff gegenüber der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eingeschränkt wird, und Personen, die an einer nicht angezeigten Versammlung führend teilnehmen, für etwas strafbar gemacht werden können, womit sie nichts verbindet.

Sobotka: „Natürlich“ Menschenrechte gewahrt

Sobotka selbst zeigte sich am Mittwoch „überrascht“ von der ablehnenden Haltung des Koalitionspartners. Er würde mit seinen Experten schon ein halbes Jahr lang an diesem aus seiner Sicht absolut notwendigen Gesetz arbeiten. Anlass dafür waren Demonstrationen von Anhängern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und Ausschreitungen gegen kurdische Lokale sowie Zusammenstöße zwischen Linken und Rechten bei einer Demonstration am Brunnenmarkt. Es gebe jedenfalls genügend Bedarf für Änderungen.

„Natürlich“ würden bei der Gesetzesfindung Menschenrechte und die Verfassung berücksichtigt, dafür hätten Verfassungsexperten gesorgt. Vom Tisch sieht er seine Vorschläge trotz des harschen Konters der SPÖ aber nicht: Er wolle ihn auf Expertenebene diskutieren lassen.

Sobotka ortet „andere Hintergründe“ für Ablehnung

Den Vorwurf des Alleingangs oder schlechten Timings, so kurz nach Vorstellung des überarbeiteten Regierungsprogramms gleich wieder mit neuen Vorschlägen zu kommen, will der Minister nicht auf sich sitzen lassen. „Das ist kein Alleingang. Es sind ja viele Materien nicht im Regierungsprogramm enthalten, die notwendig sind.“ Als Beispiel nannte der ÖVP-Minister die umstrittene „Obergrenze“ für Flüchtlinge.

Für Sobotka stellt sich vielmehr die Frage, ob es fachliche Gründe für die Ablehnung gibt oder ob es sich nur um einen Vorwand handelt. „Ich bin noch nicht ganz dahinter gekommen.“ Die Reaktion Drozdas lasse für ihn jedoch auf eher „andere Hintergründe“ schließen.

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