Sobotka will Demonstrationsrecht einschränken

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Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das Demonstrationsrecht deutlich einschränken. Wie die „Presse“ (Onlineausgabe) heute berichtete, sollen Demonstrationen verboten werden können, wenn berechtigte Interessen verletzt würden - etwa weil Geschäfte wirtschaftliche Einbußen fürchten müssen oder massive Verkehrsbehinderungen drohen.

„Versammlungsleiter“ soll haften

Außerdem soll künftig ein „Versammlungsleiter“ zivilrechtlich haften, wenn bei einer Demo etwa Schaufenster zu Bruch gehen. Scheint kein Versammlungsleiter auf, soll der Behördenvertreter feststellen, wer die Demonstration leitet.

Sobotka hatte nach Demonstrationen türkischer Österreicher gegen den Militärputsch in der Türkei im vorigen Juli eine Prüfung des Versammlungsrechts angekündigt. Die SPÖ hatte damals keinen Änderungsbedarf beim Demonstrationsrecht gesehen und auf das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit verwiesen.

„Spaßdemos“ sollen untersagt werden

„Spaßdemos“ will Sobotka dem Bericht zufolge untersagen lassen, für Gegendemonstrationen einen Mindestabstand von 150 Metern festlegen und die Frist zur Anmeldung von Kundgebungen von 24 auf 72 Stunden erhöhen. Über einen fertigen Gesetzesentwurf verfügt Sobotka aber noch nicht.